Datenschutzfolgenabschätzungen (DSFA) im Zusammenhang mit Daten welche zur SARS-COV-2 Pandemie erfasst werden
1) eine Lister alle Stellen die unter ihrer Aufsicht stehe , welche eine DSFA zu den Datenverarbeitungen zu erstellen haben, die im Zusammenhang mit SARS-COV-2 erfolgen.
2) eine möglicherweise in ihrem Haus existierenden Leitfaden für eine solche DSFA.
3) alle Prüfberichte über durch Sie zu prüfende Stellen, die eine Prüfung der Existenz und eine Bewertung dieser DSFAen beinhalteten.
4) alle DSFAen die Ihnen aus solchen Prüfungen vorliegen.
5) eine ggf. In Ihrem Haus existiernde DSFA, welche die dort zu behandelten Thematiken übergreifend der geteilten Verantwortlichkeiten der einzelnen Stellen aufgreift.
Die im Zusammenhang mit SARS-COV-2 erfassten, genutzten und in Teilen veröffentlichten und zugänglichen Daten, haben einen erheblichen Einfluss auf die Rechte und Freiheiten von Personen, insbesondere auch auf deren Recht auf freie Meinung und die freie Willensbildung.
Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, eine sachkundige Bewertung alle Folgen auf alle Rechte und Freiheiten von Personen zu erhalten die sich begründen in der massenhaften Erfassung und Verwertung / Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der SARS-COV-2 Pandemie.
Insbesondere die Grenzen, welche Daten und ggf. die auch vorhandenen, aber nicht erfassten Informationen / Daten, auf Rechte und Freiheiten und das Vermögen der Meinungs-und Willensbildung wohl immer ziehen werden, aufzuzeigen.
Diese sollte durch zugängliche DSFAen möglich sein. Die VOR der Verarbeitung ja hoffentlich überall (siehe 1) ) erstellt wurden?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum24. November 2020
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29. Dezember 2020
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