Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags

Anfrage an: Hessischer Landtag

Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Hessischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279950]
Datum
28. Mai 2023 12:18
An
Hessischer Landtag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessischer Landtag
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen in Ihrer unten stehende Email zitierten Rechtsvorschriften …
Von
Hessischer Landtag
Betreff
WG: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279950]
Datum
30. Mai 2023 10:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen in Ihrer unten stehende Email zitierten Rechtsvorschriften zu Auskunftsersuchen sind in der Tat nicht auf die Untersuchungsausschüsse des Hessischen Landtags anwendbar, da es sich um parlamentarische Angelegenheiten handelt, auf die die Datenschutzordnung des Hessischen Landtages anwendbar ist. Im Rahmen Ihrer Bürgeranfrage teile ich Ihnen gerne folgendes mit: Alle Datenschutzregelungen, die die parlamentarische Arbeit des Hessischen Landtages betreffen, finden Sie unter dem Link https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/Geschaeftsordnung_Hessischer_Landtag.pdf Die Datenschutzordnung ist die Anlage 4. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> auch wenn Sie nach Dsgvo weisungsfrei zu sein haben, ist Ihnen anscheinend entgangen…
An Hessischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279950]
Datum
30. Mai 2023 13:45
An
Hessischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> auch wenn Sie nach Dsgvo weisungsfrei zu sein haben, ist Ihnen anscheinend entgangen, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche des Landtags bereits vom EuGH erwartbar belehrt werden musste, dass die Dsgvo natürlich auch für den Petitionsausschuss gilt. Erwartbar hat just vor kurzem auch der Generalanwalt am EuGH in seinen Schlussanträgen zu einer rechtshängigen Vorabvorlage des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs klargestellt, dass das vom Prinzip her auch für parlamentarische Untersuchungsausschüsse gilt. Haben Sie die informationelle Gedankenverkörperung nicht abgelegt? Dann fragen wir in EU-Organen. Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]
Datum
31. Juli 2023 13:05
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/279950/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sich die weisungsfreie Beh. DSB des Landtags hier offensichtlich gegen das Unionsrecht positioniert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 279950.pdf Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, es wird um Sachstandsmitteilung zu meinem Vermittlungsersuchen gebeten. Ist die Landtagsverwaltung Ih…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]
Datum
7. Oktober 2023 08:59
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es wird um Sachstandsmitteilung zu meinem Vermittlungsersuchen gebeten. Ist die Landtagsverwaltung Ihnen gegenüber auch nicht kooperativ, nachdem die Beh. DSB als Kontrollstelle die strittige Mitteilung erzeugt hatte (s. hingegen EuGH vom 9.2.23). Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 279950.pdf Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0044/wz
Datum
18. Oktober 2023 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. Die Antwort der Landtagsverwaltung ist rechtlich nicht zu beanstanden. Sie entspricht § 30 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, das sieht bekanntlich der Generalanwalt am EuGH anders. Jetzt wird aber das Diktum der Gesellschaft fü…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0044/wz [#279950]
Datum
19. Oktober 2023 11:17
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das sieht bekanntlich der Generalanwalt am EuGH anders. Jetzt wird aber das Diktum der Gesellschaft für Freiheitsrechte (Schrems im Vorstand) verständlicher, demnach die meisten der 18 Datenschutzaufsichtsbehörden in Deutschland "mit vielen Köpfen und wenigen Resultaten" v. a. für "krude Theorien" (c) im Bereich des Unionsrechts bekannt seien. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der EuGH hat am 16.1.24 erwartungsgemäß entschieden, dass und wie Datenverarbeitungen in Untersuchungs…
An Hessischer Landtag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0044/wz [#279950]
Datum
16. März 2024 09:27
An
Hessischer Landtag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der EuGH hat am 16.1.24 erwartungsgemäß entschieden, dass und wie Datenverarbeitungen in Untersuchungsausschüssen unionsrechtlich zu sehen sind. Stemmen Sie sich als interne Kontrollstelle weiterhin dagegen?? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, der EuGH hat am 16.1.24 erwartungsgemäß entschieden, dass und wie Datenverarbeitungen in Untersuchungs…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ [#279950]; mein Aktenzeichen: 90.23.35:0044/wz [#279950]
Datum
16. März 2024 09:30
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der EuGH hat am 16.1.24 erwartungsgemäß entschieden, dass und wie Datenverarbeitungen in Untersuchungsausschüssen unionsrechtlich zu sehen sind. Stemmen Sie sich als Aufsichtsbehörde weiterhin dagegen?? Ist dann folglich auch eine andere Aufsichtsbehörde bei Ihrer Unzuständigkeit oder Untätigkeit nach EuGH Rechtsprechung berechtigt, Verstöße gegen die DSGVO zu bewerten und ggf zu sanktionieren!? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 279950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279950/