Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags

Anfrage an: Landtag NRW

Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2023
  • Frist
    1. Juli 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
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Betreff
Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
27. Mai 2023 10:21
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279909/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, wie sieht es aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:i…
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Betreff
AW: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
8. Juni 2023 16:12
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wie sieht es aus? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279909/
Landtag NRW
Guten Tag, zu Ihren E-Mails vom 26.05.2023, 27.05.2023 und 08.06.2023 kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben…
Von
Landtag NRW
Betreff
Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
22. Juni 2023 12:19
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, zu Ihren E-Mails vom 26.05.2023, 27.05.2023 und 08.06.2023 kann ich Ihnen die folgende Auskunft geben: Der Link zu den Datenschutzhinweisen ist Ihnen aus vorherigen Antworten auf Ihre Anfragen bereits bekannt (https://www.landtag.nrw.de/home/footer/datenschutz.html). Soweit der Landtag Verwaltungsaufgaben wahrnimmt (§ 5 Abs. 3 DSG NRW), ist zuständige Aufsichtsbehörde die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, vielen Dank f. Ihre (ausweichende, unspezifisch klingende) Antwort. Die Beh. DSB des schwarz-grün regi…
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AW: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
23. Juni 2023 06:23
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank f. Ihre (ausweichende, unspezifisch klingende) Antwort. Die Beh. DSB des schwarz-grün regierten Hessischen Landtags schreibt auf fragdenstaat.de schreibt, die Untersuchungsausschüsse ihres Landtags hätten keine Aufsicht nach DSGVO, da dort - gegen die Auffassung des Generalanwalts am EuGH "parlamentarisch" ge- und verarbeitet werde. Versteckt sich diese Auffassung und Selbstdarstellung auch in Ihrer ausweichend formulierten Formel, dass es eine Aufsicht bei "Verwaltungsaufgaben" gebe? (Dies zumal auch die LDI NRW immer wieder schreibt, sie sei nicht einmal im Falle des Petitionsausschuss Ihres Landtags die Aufsicht.) Bitte um eine klare Antwort zu einer klar formulierten Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279909/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO …
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AW: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
12. Juli 2023 15:14
An
Landtag NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags“ vom 27.05.2023 (#279909) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Haben Sie eine Aufsicht f. die Verarbeitungen im Petitionsausschuss (ja/nein) sowie in Untersuchungsausschüssen (ja/nein)? Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, bitte beachten Sie, dass Sie durch jahrelanges Beharren an Darstellungen zur fehlenden Verantwortlichk…
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AW: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
31. Juli 2023 11:27
An
Landtag NRW
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Guten Tag, bitte beachten Sie, dass Sie durch jahrelanges Beharren an Darstellungen zur fehlenden Verantwortlichkeit nach DSGVO-EU und bis heute fehlender Aufsicht in dem für die Verarbeitung nach DSGVO-EU und EuGH-Rechtsprechung verantwortlichen Petitionsausschuss des Landtags mehrere potenzielle Petent:innen davor abhalten und abgehalten haben, sich ausgerechnet an den nach DSGVO intransparenten Petitionsausschuss Ihres Landtags zu wenden, für welchen nicht einmal die LDI NRW als Aufsicht verantwortlich sei. Stattdessen wenden sich Betroffene direkt an EU-Institutionen. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, für die Untersuchungsausschüsse wie insbes. für den Petitionsausschuss auch Ihres Landtags (EuGH-Rech…
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AW: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
31. Dezember 2023 18:18
An
Landtag NRW
Status
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Guten Tag, für die Untersuchungsausschüsse wie insbes. für den Petitionsausschuss auch Ihres Landtags (EuGH-Rechtsprechung aus 2020) ist im Falle der deklarierten oder kapazitativ bedingten Unzuständigkeit der LDI NRW gem. der EuGH-Rechtsprechung aus 2023 insofern auch eine Aufsichtsbehörde mit einem etwas abweichenden Aufsichtsprofil auch nach der DSGVO die Aufsicht, die bei unzuständigkeitsdeklarativer Untätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde Verstöße nach der DSGVO (bzw. JI-Richtlinie) mitbewerten und ggf. auch selbst sanktionieren dar, nicht wahr!? Freundliche Grüße
Landtag NRW
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Landtag NRW
Betreff
Automatische Antwort: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
31. Dezember 2023 18:18
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag, ich beziehe mich auf Einlassungen auf fragdenstaat.de im Auftrag Ihrer Behördenleitung durch [geschwär…
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AW: Automatische Antwort: Aw: Datenschutzhinweise und Anschrift der Aufsicht nach Art. 58 DSGVO für die Untersuchungsausschüsse Ihres Landtags [#279909]
Datum
31. Dezember 2023 18:24
An
Landtag NRW
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Guten Tag, ich beziehe mich auf Einlassungen auf fragdenstaat.de im Auftrag Ihrer Behördenleitung durch [geschwärzt], dessen Postfach nach automatischer Rückmeldung vom heutigen Tage deaktiviert sei. Es wird angesichts der ausweichenden Formulierungen des für die Verarbeitung Verantwortlichen Ihrer Behörde auf fragdenstaat.de die Frage vom heutigen Tage zu dem Verfahren nach IFG NRW wiederholt: Für die Untersuchungsausschüsse wie insbes. für den Petitionsausschuss auch Ihres Landtags (EuGH-Rechtsprechung aus 2020) ist im Falle der deklarierten oder kapazitativ bedingten Unzuständigkeit der LDI NRW gem. der EuGH-Rechtsprechung aus 2023 insofern auch eine Aufsichtsbehörde mit einem etwas abweichenden Aufsichtsprofil auch nach der DSGVO die Aufsicht, die bei unzuständigkeitsdeklarativer Untätigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörde Verstöße nach der DSGVO (bzw. JI-Richtlinie) mitbewerten und ggf. auch selbst sanktionieren dar, nicht wahr!? Mit freundlichen Grüßen