Datenschutzkonzept : Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr)
1.) das Datenschutzkonzept Ihrer Behörde. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen.
2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO,
3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO,
4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm
5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen)
a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018
Anfrage abgelehnt
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Datum16. Juni 2019
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19. Juli 2019
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