Datenschutzkonzept : Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr)

1.) das Datenschutzkonzept Ihrer Behörde. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen.

2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO,

3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO,

4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm

5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen)
a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird
b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird

6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) das Datenschutz…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept : Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr) [#150994]
Datum
16. Juni 2019 17:08
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) das Datenschutzkonzept Ihrer Behörde. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen. 2.) das Verarbeitungsverzeichnis ihrer Behörde nach Art. 30 DSGVO, 3.) die Datenschutzerklärung ihrer Behörde nach Art. 13 und 14 DSGVO, 4.) eine Auflistung (Name, Hersteller, Kategorien gespeicherter Daten, Verweis auf Verarbeitungsverzeichnis) aller IT-Systeme, in denen personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet oder gespeichert werden; falls Vorhanden gerne auch zusätzlich als Diagramm 5.) eine Kostenaufstellung für die Beantwortung pro Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO, die bei ihrer Behörde auftreten (hier würde es Helfen zu erfahren, welche Arbeitsschritte anfallen) a.) wenn eine vollständige Auskunft unter Berufung von § 12 Abs. 1 verweigert wird und lediglich ein Auszug der gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird b.) wenn eine vollständige Auskunft aller gespeicherten Daten dem Betroffenen gesendet wird 6.) Anzahl der Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO seit 25. Mai 2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.06.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden …
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 16.06.2019
Datum
19. Juli 2019 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
548,5 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom heutigen Tage teile ich mit dieser E-Mail meine P…
An Bundesinstitut für Risikobewertung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept : Bundesinstitut für Risikobewertung (bfr) [#150994]
Datum
19. Juli 2019 14:17
An
Bundesinstitut für Risikobewertung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom heutigen Tage teile ich mit dieser E-Mail meine Postanschrift mit. Sie können dieser E-Mail meine Postanschrift entnehmen. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150994 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesinstitut für Risikobewertung
Ihre Anträge nach den Informationszugangsgesetzen vom 16. Juni 2019 und vom 21. Juni 2019 Sehr geehrteAntragstelle…
Von
Bundesinstitut für Risikobewertung
Betreff
Ihre Anträge nach den Informationszugangsgesetzen vom 16. Juni 2019 und vom 21. Juni 2019
Datum
17. Februar 2020 18:49
Status
geschwärzt
3,7 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei finden Sie unseren Bescheid als pdf. Mit freundlichen Grüßen