Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz

das Datenschutzkonzept und alle weiteren Unterlagen zur geplanten Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie u.a. hier berichtet wird: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Test-fuer-Videoueberwachung-mit-Gesichtserkennung-soll-bald-starten-3684006.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2017
  • Frist
    16. Mai 2017
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das Datenschutzk…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept für Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz [#21048]
Datum
12. April 2017 19:08
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Datenschutzkonzept und alle weiteren Unterlagen zur geplanten Videoüberwachung am Bahnhof Berlin Südkreuz, wie u.a. hier berichtet wird: https://www.heise.de/newsticker/meldung/Berliner-Test-fuer-Videoueberwachung-mit-Gesichtserkennung-soll-bald-starten-3684006.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
IFG Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 17/05 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingan…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag
Datum
13. April 2017 15:54
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 17/05 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 12. April 2017. Anfragen in dieser Angelegenheit richten Sie bitte, unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens, an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
Ihr IFG Antrag 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 17/05 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Vorgangs wir…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Ihr IFG Antrag
Datum
15. Mai 2017 17:13
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 17/05 Sehr geehrtAntragsteller/in die Bearbeitung Ihres Vorgangs wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte Sie daher um etwas Geduld. Auf anfallende Gebühren im Rahmen des § 10 Absatz 3 IFG weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
329,3 KB