Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)

Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)
(vgl. BB Drucksache 22/5102)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. August 2021
  • Frist
    11. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#226319]
Datum
7. August 2021 09:26
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) (vgl. BB Drucksache 22/5102)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 226319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226319/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 7. August 2021. Ein Datenschutzkonzept zum Einsatz von Roboti…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#226319]
Datum
3. September 2021 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 7. August 2021. Ein Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation liegt hier nicht vor. Solche Unterlagen sind bei unserem IT-Dienstleister Dataport AöR vorhanden, die wir Ihnen hiermit als auskunftspflichtige Stelle nennen (§ 11 Abs. 2 S. 3 HmbTG). Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen, sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)“ [#226319]
Datum
21. September 2021 22:35
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/226319/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es nicht vorstellbar ist, dass die Behörde kein Datenschutzkonzept nach den gesetzlichen Vorschriften erstellt hat. Im Zweifel bitte ich dies auch als Datenschutzaufsichtsbehörde zu prüfen, ob hier ein behördlicher Verstoss vorliegt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 226319.pdf Anfragenr: 226319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/226319/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Robotic Process Automation (I3/2994/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 21.9.2021 ist be…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Robotic Process Automation (I3/2994/2021)
Datum
24. September 2021 11:40
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 21.9.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2994/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 3. September 2021 und teile…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#226319]
Datum
23. November 2021 07:37
Status
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 3. September 2021 und teilen nach erneuter Prüfung mit, dass als Teil eines „Datenschutzkonzepts“ hier vorliegende Dokumente in Betracht kommen, die Sie im Einzelnen der folgenden Aufstellung entnehmen können. RPA Kurzvorstellung_ITD21 (6 Seiten) Checkliste für die Erstellung einer Risikoanalyse (9 Seiten) RPA_ergänzende Risikobetrachtung (2 Seiten) 03_Formular_Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit_RPA (22 Seiten) RPA (Robotic Process Automation) - Diagramm Systeminfrastruktur (3 Seiten) RPA (Robotic Process Automation) - RZ Betriebshandbuch - Kundenversion (16 Seiten) SLA Verfahrensinfrastruktur RZ_Teil B RPA Dataport (16 Seiten) Schutzbedarfsfeststellung KI-RPA (5 Seiten) Anlage - Definition Dataport Schutzbedarfskategorien (1 Seite) Risikoanalyse - Anlage Kreuzreferenztabelle (KI-RPA001) (Excel-Dokument, 2 Tabellenblätter) RPA (Robotic Process Automation) Einhaltung Industriestandards (1 Seite) RPA (Robotic Process Automation) - Erklärung der Betriebsbereitschaft (1 Seite) RPA (Robotic Process Automation) - BSI-Grundschutz-konformer Betrieb (1 Seite) Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (1 Seite) Protokollierungskonzept_RPA (14 Seiten) Redundanzkonzept_RPA (4 Seiten) Berechtigungskonzept_RPA (12 Seiten) Risikoanalyse (KI-RPA001-200-3) (17 Seiten) Checkliste für die Erstellung einer Risikoanalyse - Anlage zum hohen Schutzbedarf - DP (6 Seiten) Soweit Ihr Antrag auf die Zurverfügungstellung dieser Unterlagen gerichtet sein sollte, wäre mit entsprechendem Zeitaufwand jeweils die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Sofern Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der o.g. Dokumente gerichtet sein sollte, bitten wir daher um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Robotic Process Automation (I3/2994/2021) Sehr Antragsteller/in ich habe gesehen, dass die Senat…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Robotic Process Automation (I3/2994/2021)
Datum
11. Januar 2022 13:52
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe gesehen, dass die Senatskanzlei Ihnen auf Ihre Anfrage inzwischen geantwortet hat. Ich gehe davon aus, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat. Mit freundlichen Grüßen