Datenschutzkonzept
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
das Datenschutzkonzeptes ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet).
Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. April 2018
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25. Mai 2018
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