Datenschutzkonzept

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

das Datenschutzkonzeptes ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet).
Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzkonzept [#29067]
Datum
21. April 2018 09:51
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: das Datenschutzkonzeptes ihrer Behörde in der ab 25. Mai 2018 gültigen Fassung. Hierbei interessiert mich besonders die behördeninternen Abläufe für die Freigabe der in der Behörde eingesetzter Verfahren (wer führt die Datenschutz-Folgenabschätzung durch, wie und wann wird der behördliche Datenschutzbeauftragte und der IT-Sicherheitsbeauftragte beteiligt usw.) sowie die weiteren Maßnahmen (z. B. werden alle Bediensteten nach Art. 29 DSGVO verpflichtet). Sollte dieses Konzept noch nicht fertiggestellt sein, dann bitte ich die Bearbeitung des Antrags insoweit bis zum 25. Mai 2018 zurückzustellen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass momentan ein Datenschutzkonzept für d…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Datenschutzkonzept #29067
Datum
23. April 2018 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre o.g. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass momentan ein Datenschutzkonzept für die gesamte Freie und Hansestadt Hamburg durch die dafür zuständige Senatskanzlei, Amt für IT und Digitalisierung, erarbeitet wird. Dieses liegt in der Behörde und Inneres und Sport zurzeit noch nicht vor. Nach Rücksprache mit der der zuständigen Stelle wird das Datenschutzkonzept der FHH jedoch ab dem 25.05.2018 im Transparenzportal veröffentlicht werden, so dass es ab diesem Zeitpunkt verfügbar sein wird. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, das Dokument dann dort abzurufen. Ich gehe davon aus, dass sich mit der erteilten Auskunft Ihre an die Behörde für Inneres und Sport gerichtete Anfrage erledigt hat. Sollten Sie dieses anderes bewerten, so bitte ich um Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme auf meine Anfrage zurück. Leider konnte ich das Datenschutzkonzept im Po…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzkonzept #29067 [#29067]
Datum
28. Mai 2018 18:29
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme auf meine Anfrage zurück. Leider konnte ich das Datenschutzkonzept im Portal nicht finden. Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie mir den Link oder das Datenschutzkonzept übersenden könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beacht…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutzkonzept #29067 [#29067]
Datum
28. Mai 2018 18:29
Status
Anfrage abgeschlossen
? "Das elektronische Postfach "Transparenzgesetz (BIS)" kann leider keine E-Mails empfangen. Beachten Sie, dass Sie auf Ihre an dieses Postfach gesendete Mail keine Antwort erhalten werden. F?r weitere Nachfragen nutzen Sie die Ihnen bekannten Kontaktdaten." Freie und Hansestadt Hamburg Beh?rde f?r Inneres und Sport Amt f?r Innere Verwaltung und Planung Johanniswall 4 - 20095 Hamburg
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme auf meine Anfrage zurück. Leider konnte ich im Portal Ihr Datenschutzkon…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Datenschutzkonzept #29067 [#29067]
Datum
28. Mai 2018 18:32
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme auf meine Anfrage zurück. Leider konnte ich im Portal Ihr Datenschutzkonzept nicht finden. Es wäre daher sehr freundlich, wenn Sie mir den Link oder das Konzept übersenden könnten. Danke. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.05.2018. Wir haben wunschgemäß die Beantwortung I…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Datenschutzkonzept #29067 [#29067]
Datum
29. Mai 2018 12:40
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.05.2018. Wir haben wunschgemäß die Beantwortung Ihrer Nachricht zurückgestellt, da die Behörde für Inneres und Sport kein Datenschutzkonzept hat. Vielmehr wird in Kürze die zuständige Senatskanzlei ein Datenschutzkonzept der Freien und Hansestadt Hamburg verabschieden. Ein Zeitplan ist uns dazu nicht bekannt. Ich gehe davon aus, dass das Datenschutzkonzept im Transparenzportal veröffentlicht wird. Mit freundlichen Grüßen