Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen der Veröffentlichung unter
https://www.kuketz-blog.de/sofatutor-uebermittlung-personenbeziehbarer-daten-von-kindern-an-tiktok-facebook-und-co/ wurde bekannt, dass es bei der Nutzung von Sofatutor zu problematischen Vorgängen zu Ungunsten der informationellen Selbstbestimmung von Nutzer*innen kommen kann. Das Kultusministerium verteilte bzw. ließ über staatliche Schulen im großen Umfang Lizenzen an hessische Schüler*innen verteilen.
1) Wie viele Lizenzen wurden seitens des Kultusministeriums bzw. Schulen verteilt?
2) Ist das Kultusministerium in der Lage nachzuvollziehen, welche Schüler*innen eine Lizenz erhalten haben?
3) Ist das Kultusministerium in der Lage, nachzuvollziehen, über welche Schule Lizenzen an Schüler*innen weitergegeben wurden?
4) Hat oder wird das Kultusministerium zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Anfrage) Informationen/Hinweise zu der eingangs skizzierten Problematik an die betroffenen Schüler*innen/Eltern, die beteiligten Schulen (so dass diese informieren können) oder alle Schulen, die man zur Weitergabe des Lizensangebots angehalten hat, geben? (mit der Bitte um Transparenz)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 262690
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<<E-Mail-Adresse>>
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