Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas

Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen.

Ich gehe davon aus, dass die Unfallrohdaten (mit Georeferenz) keine personenbezogenen Daten darstellen können, da anonymisierte Datensätze von der DSGVO nicht erfasst werden können. Siehe auch Erwägungsgrund 26 zur DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Dennoch würde ich gerne die offizielle Einschätzung des statistischen Bundesamts zu dieser Thematik erfahren.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente/Informati…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas [#170199]
Datum
11. November 2019 09:29
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen. Ich gehe davon aus, dass die Unfallrohdaten (mit Georeferenz) keine personenbezogenen Daten darstellen können, da anonymisierte Datensätze von der DSGVO nicht erfasst werden können. Siehe auch Erwägungsgrund 26 zur DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/ Dennoch würde ich gerne die offizielle Einschätzung des statistischen Bundesamts zu dieser Thematik erfahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG-Antrag 311: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas [#170199]
Datum
12. November 2019 10:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 11. November 2019. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30311 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren unten stehenden Antra…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311)
Datum
10. Dezember 2019 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren unten stehenden Antrag nach dem IFG nicht innerhalb der gesetzlichen Frist bearbeiten können, da durch krankheitsbedingte Ausfälle unvorhergesehene Verzögerungen entstehen und wir daher nicht alle notwendigen Stellungnahmen zu Ihrem Anliegen rechtzeitig erhalten werden. Wir bitten dies zu entschuldigen und hoffen auf Ihr Verständnis. Wir melden uns unaufgefordert wieder und gehen davon aus, dass Ihr Anliegen im Laufe der nächsten Woche beschieden werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Ich danke für Ihre Zwischennachricht. Ich hatte vor meiner IFG-Anfrage bereits eine E-Mail-An…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
10. Dezember 2019 13:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Ich danke für Ihre Zwischennachricht. Ich hatte vor meiner IFG-Anfrage bereits eine E-Mail-Anfrage gesendet. Diese wurde von [geschwärzt] beantwortet. Die Argumentation in der E-Mail mit dem BStatG war mir jedoch nicht ganz schlüssig, weshalb ich der [geschwärzt] entsprechend weitere Nachfragen gestellt hatte. "die Regelungen des BStatG gelten m.E. nur für die übermittelten Daten bzw. die Datenübermittelung an DeStatis. Da DeStatis aber auch die Rohdaten für die Einzelunfälle des Atlas veröffentlicht, müsste hier für die Behörde doch auch die DSGVO gelten, da das BStatG hier keine gesonderten Befugnisse zur Veröffentlichung der übermittelten Einzeldaten angibt. Oder übersehe ich hier etwas im Gesetz? Dann bitte ich kurz um Angabe der Gesetzesstelle, die diese Sonderbefugnisse regelt. Insofern müsste dann auch für das DeStatis die Argumentation greifen, dass die Rohdaten eben anonymisierte Daten sind und deshalb gar nicht unter die DSGVO fallen. " Ich bitte diesen Hinweis bei der Beantwortung der IFG-Anfrage zu berücksichtigen. Können Sie schon einschätzen, wann eine Beantwortung erfolgt? Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 170199 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Verständnis! Hinsichtlich der Rückfragen, di…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
10. Dezember 2019 14:04
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Verständnis! Hinsichtlich der Rückfragen, die sich aus Ihrer Korrespondenz mit dem Bereich der behördlichen Datenschutzbeauftragten ergeben, bitte ich Sie, diese möglichst auch mit deren Bereich zu klären. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen einer Anfrage nach dem IFG nur die erbetenen Informationen zur Verfügung stellen können, soweit diese im Amt in gewünschter Form vorliegen (und soweit kein Ausschlussgrund dagegen spricht), dass wir aber keine datenschutzrechtliche Beratung oder Erörterung leisten können. In meiner letzten Nachricht hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich davon ausgehe, dass Ihr Anliegen im Laufe der nächsten Woche beantwortet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Antwort. Dass sie keine Beratung tätigen können, ist nat…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
10. Dezember 2019 14:41
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle Antwort. Dass sie keine Beratung tätigen können, ist natürlich klar. Jedoch ist mit großer Sicherheit davon auszugehen, dass die datenschutzrechtlichen Aspekte des Unfallatlas von ihrer Behörde vorher genau geprüft wurden. Mein Hinweis war nur so zu verstehen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass diese interne Prüfung _nur_ aufgrund des BStatG positiv ausgefallen ist, sondern hierzu noch andere amtliche Informationen vorliegen müssten im Hinblick auf die Regelungen der DSGVO, da die Prüfung sonst m.E. unvollständig gewesen wäre. Ich erwarte auf diese E-Mail keine Antwort, da sie nur der Klarstellung dient und warte mit Spannung auf Ihre Nachricht in der nächsten Woche. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170199
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen nicht wie erwartet diese Woche die versprochene Auskunft zukom…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
17. Dezember 2019 11:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen nicht wie erwartet diese Woche die versprochene Auskunft zukommen lassen , da es entgegen meiner Annahme weiterhin einen krankheitsbedingten Ausfall gibt. Ich kann daher nicht die für die Antwort an Sie notwendigen Rückmeldungen erhalten. Da auf den krankheitsbedingten Ausfall die Feiertage sowie urlaubsbedingte Abwesenheiten folgen, werden wir uns erst Anfang Januar wieder bei Ihnen melden können. Es tut mir ausgesprochen leid, dass es zu dieser für uns sehr unüblichen Verzögerung und zur Fristüberschreitung hinsichtlich Ihres IFG-Anliegens kommt. Ich weiß, das ist sehr unbefriedigend, ich kann es aber nicht ändern. Ich bitte daher um Entschuldigung und hoffe auf Ihr Verständnis. Wir kommen in jedem Fall unaufgefordert wieder auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der Status dieser Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antrags…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
20. Januar 2020 20:05
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in wie ist der Status dieser Anfrage? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170199
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben noch immer das Problem eines längeren krankheitsbedingten Ausfalls. Ihr Be…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: [EXTERN]AW: Verzögerungsbenachrichtigung: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
21. Januar 2020 10:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben noch immer das Problem eines längeren krankheitsbedingten Ausfalls. Ihr Bescheid befindet sich aber in der Abstimmung, die Sache ist also weiter gediehen. Ich bitte nochmals um Entschuldigung und ein ganz wenig Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 11. November 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30322) ein…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311)
Datum
4. Februar 2020 08:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben mit Nachricht vom 11. November 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30322) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung des Folgenden: Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen. Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit den zuständigen Fachabteilungen das Folgende mit: Im Statistischen Bundesamt liegen keine Dokumente bzw. amtliche Informationen vor, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die im durch unser Haus veröffentlichten Unfallatlas enthaltenen Daten als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten. Wie Ihnen bereits durch den Bereich der behördlichen Datenschutzbeauftragten erläutert wurde, ist die Fragestellung eines etwaigen Personenbezugs der im Unfallatlas veröffentlichten Daten nach Statistikrecht zu beurteilen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedauern, Ihnen die gewünschten Informationen nicht übermitteln zu können, hoffen aber dennoch, Ihnen weitergeholfen zu haben. Für den verspäteten Zugang dieses Schreibens entschuldigen wir uns ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragst…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Bescheid: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten des Unfallatlas (Az.: A-IR/11100100-IF30311) [#170199]
Datum
4. Februar 2020 08:43
An
Statistisches Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke Ihnen für die Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170199 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170199