Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten

Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen und deshalb von Straßen.NRW veröffentlicht werden können.

Ich gehe davon aus, dass die Unfallrohdaten (mit Georeferenz) keine personenbezogenen Daten darstellen können, da anonymisierte Datensätze von der DSGVO nicht erfasst werden können. Siehe auch Erwägungsgrund 26 zur DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Dennoch würde ich gerne die offizielle Einschätzung erfahren bzw. im Sinne des IFG alle amtlichen Informationen, die zur Thematik bei Straßen.NRW vorliegen, erfahren.

Gemeint sind die hier verfügbaren Rohdaten.
https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/transport_verkehr/strassennetz/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten [#171880]
Datum
10. Dezember 2019 15:13
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente/Informationen, die Aufschluss darüber geben, inwiefern die Unfallrohdaten des Unfallatlas als anonymisierte Datensätze im Sinne der DSGVO gelten - d.h. keine personenbezogenen Daten darstellen und deshalb von Straßen.NRW veröffentlicht werden können. Ich gehe davon aus, dass die Unfallrohdaten (mit Georeferenz) keine personenbezogenen Daten darstellen können, da anonymisierte Datensätze von der DSGVO nicht erfasst werden können. Siehe auch Erwägungsgrund 26 zur DSGVO: https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/ Dennoch würde ich gerne die offizielle Einschätzung erfahren bzw. im Sinne des IFG alle amtlichen Informationen, die zur Thematik bei Straßen.NRW vorliegen, erfahren. Gemeint sind die hier verfügbaren Rohdaten. https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/transport_verkehr/strassennetz/
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171880 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage zur Anony…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten [#171880]
Datum
11. Dezember 2019 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in hiermit teile ich Ihnen aufgrund Ihrer Anfrage zur Anonymisierung der Unfallrohdaten u. a. zur Speisung des Unfallatlas folgendes mit: Unfalldaten werden in NRW von der Polizei erhoben, datentechnisch aufbereitet und weiterverarbeitet. Da offensichtlich von anderen Bundesländern der von Ihnen angesprochen Unfallatlas von der Polizei des jeweiligen Landes - ggfls. über die Statistischen Landesämter - bedient wird, möchte ich Sie bitten, sich mit Ihrer Anfrage bezüglich dieses Punktes an das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen zu wenden. Bei den von Straßen.NRW über opengeodata.nrw.de veröffentlichten Unfalldaten sind explizit keine personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten enthalten. Daher bewegen wir uns nicht im Rahmen des EUDGSVO. Die Georeferenzierung zu jedem von der Polizei zur Verfügung gestellten Unfall wird bei Straßen.NRW vorgenommen. Im Rahmen von Schulungen und Beratungen ist jedem Mitarbeiter bekannt und auch aufgrund seiner jeweiligen datenschutzrechtlichen Verpflichtung informiert, dass personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten im angesprochenen Kontext nicht erfasst werden dürfen. Die Systeme lassen auch dafür keine Einträge zu. Weitergehende Dokumente sind nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle und unkomplizierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antr…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten [#171880]
Datum
11. Dezember 2019 15:47
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für die schnelle und unkomplizierte Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171880
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. Dezember 2019 15:47
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gestatten Sie vielleicht noch die kurze Nachfrage: Sie sehen auch keinen Personenbe…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten [#171880]
Datum
11. Dezember 2019 15:54
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gestatten Sie vielleicht noch die kurze Nachfrage: Sie sehen auch keinen Personenbezug darin, dass Unfälle eventuell durch die Georeferenzierung mit Bewohnern bzw. Hauseigentümern in Verbindung gebracht werden könnten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171880 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171880

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, die Problematik sehe ich nicht. In aller Regel stehen die direkten Anwohner ni…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Automatische Antwort: Datenschutzrechtliche Aspekte DSGVO vs. Unfallrohdaten [#171880]
Datum
18. Dezember 2019 13:18
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in nein, die Problematik sehe ich nicht. In aller Regel stehen die direkten Anwohner nicht in Verbindung mit Unfällen im öffentlichen Verkehrsraum. Für etwaige Verknüpfungen durch Dritte müssten diese personenbezogenen Zusammenhänge bereits im Vorfeld aus anderen Quellen bekannt sein und würden sich nicht aus den veröffentlichten Unfalldaten schließen lassen. Mit freundlichen Grüßen