Datenschutzrechtliche Bedenken Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Bezüglich dieses Entwurfs hat laut Bericht der Wirtschaftswoche (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/diesel-fahrverbotskontrollen-waere-kamera-ueberwachung-verhaeltnismaessig/23658190.html) das Bayerische Innenministerium gegenüber dem zuständigen Berliner Referat in einem Schreiben vom 30. Oktober mitgeteilt, es bestünden „hinsichtlich der anlasslosen Datenverarbeitung datenschutzrechtliche Bedenken“. Unbehagen löst demnach auch aus, dass nicht nur das Fahrzeug, also das Nummernschild, sondern auch der Fahrer fotografiert werden soll.
Bitte stellen Sie mir den Inhalt Ihres Schreibens zur Verfügung und teilen Sie mir bitte mit, welche datenschutzrechtliche Bedenken Sie erheben, insbesondere gegen die Erstellung eines Fotos des Fahrers.
Ich benötige diese Informationen, um die von Ihnen geäußerten Bedenken im Gesetzgebungsprozess gegenüber politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck zu bringen und so auf eine Verbesserung des Gesetzes hinwirken zu können.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Dezember 2018
  • Frist
    9. Januar 2019
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Heiko Balsmeyer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Bundesregi…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
Heiko Balsmeyer
Betreff
Datenschutzrechtliche Bedenken Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes [#35125]
Datum
10. Dezember 2018 16:40
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt. Bezüglich dieses Entwurfs hat laut Bericht der Wirtschaftswoche (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/diesel-fahrverbotskontrollen-waere-kamera-ueberwachung-verhaeltnismaessig/23658190.html) das Bayerische Innenministerium gegenüber dem zuständigen Berliner Referat in einem Schreiben vom 30. Oktober mitgeteilt, es bestünden „hinsichtlich der anlasslosen Datenverarbeitung datenschutzrechtliche Bedenken“. Unbehagen löst demnach auch aus, dass nicht nur das Fahrzeug, also das Nummernschild, sondern auch der Fahrer fotografiert werden soll. Bitte stellen Sie mir den Inhalt Ihres Schreibens zur Verfügung und teilen Sie mir bitte mit, welche datenschutzrechtliche Bedenken Sie erheben, insbesondere gegen die Erstellung eines Fotos des Fahrers. Ich benötige diese Informationen, um die von Ihnen geäußerten Bedenken im Gesetzgebungsprozess gegenüber politischen Entscheidungsträgern zum Ausdruck zu bringen und so auf eine Verbesserung des Gesetzes hinwirken zu können.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Heiko Balsmeyer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heiko Balsmeyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heiko Balsmeyer

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Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C4-3610-2-7; Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Sehr geehrter Herr Balsmeyer,…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C4-3610-2-7; Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Datum
27. Dezember 2018 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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631 Bytes


Sehr geehrter Herr Balsmeyer, beigefügte Anlagen versenden wir im Auftrag von Frau Dr. Eberth. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle <<E-Mail-Adresse>> Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die im Anschreiben genannte Mitarbeiterin. Mit freundlichen Grüßen