Datenschutzrechtliche Bewertung der Luca-App

(1) Informationen ob eine datenschutzrechtliche Bewertung der Kontaktverfolgungs App "Luca" stattgefunden hat, welche nun durch mehrere Kommunen in NRW eingesetzt werden soll? Und wenn eine stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis das LDI NRW gekommen ist?

(2) Haben Kommunen um eine Bewertung oder Hilfe zu der o.g. App das LDI NRW angefragt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung der Luca-App [#217010]
Datum
30. März 2021 12:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
(1) Informationen ob eine datenschutzrechtliche Bewertung der Kontaktverfolgungs App "Luca" stattgefunden hat, welche nun durch mehrere Kommunen in NRW eingesetzt werden soll? Und wenn eine stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis das LDI NRW gekommen ist? (2) Haben Kommunen um eine Bewertung oder Hilfe zu der o.g. App das LDI NRW angefragt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217010 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217010/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung der Luca-App [#217010]
Datum
30. März 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.03.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
T5.1.1-2921/21 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30.03.2021 Az.: T5.1.1-2921/21 Sehr Antra…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
T5.1.1-2921/21 Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30.03.2021
Datum
1. April 2021 18:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: T5.1.1-2921/21 Sehr Antragsteller/in Ihren o. g. Antrag habe ich erhalten. Hierzu liegen hier folgende Informationen vor: (1) Eine Task Force der Datenschutzkonferenz (DSK), dem Gremium der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder hat sich mit der Luca-App befasst. In meinem Haus ist eine Plausibilisierung der Ergebnisse der Task Force erfolgt. Auf Basis dieser Ergebnisse hat die DSK eine Stellungnahme veröffentlicht, die Sie auf meiner Homepage abrufen können[1]. Ich weise darauf hin, dass der Hersteller der Luca-App nicht meiner datenschutzrechtlichen Kontrolle unterliegt. Für weitergehende Fragen in Bezug auf die Luca-App empfehle ich Ihnen daher, sich an die zuständige Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zu wenden, die auch die Task Force geleitet hat. (2) Ja, die LDI NRW haben vereinzelte Anfragen aus dem kommunalen Bereich erreicht. Mit freundlichen Grüßen