Datenschutzrechtliche Bewertung einer neuen Überwachungstechnik
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut einer Vorlage des Gemeinderats Karlsruhe (2020/1068) hat das (Karlsruher) Ordnungs- und Bürgeramt mit der EnBW als Kooperationspartner eine neue Überwachungstechnik entwickelt, "die nunmehr durch den Landesdatenschutzbeauftragten und das Innenministerium als datenschutzkonforme Lösung für den Europaplatz anerkannt wurde."
Bitte senden Sir mir Unterlagen zur Prüfung und Anerkennung dieser neuen Überwachungstechnik, möglicherweise bekannt als das Produkt SAVAS DS+ des Unternehmens EnBW, zu. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Februar 2021
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23. März 2021
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