Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten

Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Mircosoft Produkten, insb. Office 365.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187950]
Datum
3. Juni 2020 22:16
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Mircosoft Produkten, insb. Office 365.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187950 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Pr…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187950]
Datum
7. Juli 2020 09:21
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten“ vom 03.06.2020 (#187950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187950/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsof…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
WG: [EXTERN]-AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187950]
Datum
9. Juli 2020 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten" ist bei uns eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen T1/1577_2020 bearbeitet. Aktuell verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheiten und interner Abfragen der Informations-/Unterlagenstände. Ich gehe davon aus, Ihnen in der kommenden Woche antworten zu können. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits am 9.07.2020 in Aussicht gestellt, möchte ich Ihnen heute Ihre Anfrage z…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187950]
Datum
15. Juli 2020 14:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wie bereits am 9.07.2020 in Aussicht gestellt, möchte ich Ihnen heute Ihre Anfrage zu „Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Microsoft Produkten, insb. Office 365“ beantworten. Wir verstehen Ihren Antrag auf Informationen so, dass Sie sich vorrangig für Informationen im Zusammenhang mit Office 365 interessieren. Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden befassen sich seit einiger Zeit mit Produkten von Microsoft und erarbeiten aktuell eine Positionierung zu Office 365. Hinsichtlich der weiteren Unterlagen über den zwischenbehördlichen Meinungsbildungsprozess wäre zu prüfen, ob durch eine Herausgabe dieser Informationen die Beziehungen zum Bund oder einem anderen Bundesland gefährdet werden könnten (§ 6 Abs. 3 Nr. 1 HmbTG). Hierbei wäre u.a. zu berücksichtigen, ob die übrigen Länder über ein Informationszugangsgesetz verfügen oder die Herausgabe der Unterlagen bereits abgelehnt haben (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/daten...). Hierfür wären die übrigen Bundesländer zu beteiligen, wofür die Monatsfrist des § 13 Abs. 2 HmbTG um einen weiteren Monat zu verlängern wäre und es würden für eine positive Bescheidung Ihres Antrags voraussichtlich Gebühren entstehen. Bitte geben Sie mir Rückmeldung, ob Sie vor diesem Hintergrund Interesse an einer Herausgabe der Information haben oder auf die Ergebnisse der DSK zuwarten möchten. Gleichwohl möchte ich Ihnen an dieser Stelle unsere hausinternen technischen Überprüfungen zum Einsatz von Windows 10 beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) mitteilen. Hierbei wurden die für den HmbBfDI vom IT-Dienstleister Dataport vorgesehenen Gruppenrichtlinien für Windows 10 beurteilt, um vor der behördenweiten Einführung eine technisch fundierte Aussage zum datenschutzkonformen Einsatz des Betriebssystem treffen zu können. Zur Vollständigkeit noch folgende Information: Diese Prüfungen werden zukünftig für die gesamte FHH durch den IT-Dienstleister durchgeführt, sodass die weiteren Schritte in diesem Dokumenten nicht mehr den aktuellsten Stand entsprechen (vgl. https://www.buergerschaft-hh.de/parld..., II 9.). In der täglichen Beratungspraxis verweisen wir im Übrigen stets auf das von der DSK verabschiedete Prüfschema zu Windows 10. Sollten Sie hierzu Nachfragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Da ich die Chancen au…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187950]
Datum
15. Juli 2020 16:02
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Haben Sie herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Da ich die Chancen auf eine Herausgabe von Informationen von dem Ergebnis der DSK als schlecht beurteile, habe ich kein weiteres Interesse an diesen Informationen und nehme insoweit Abstand von meinem Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187950/