Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten

Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Mircosoft Produkten, insb. Office 365.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187952]
Datum
3. Juni 2020 22:17
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zur datenschutzrechtlichen Bewertung von Mircosoft Produkten, insb. Office 365.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187952 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Pr…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187952]
Datum
7. Juli 2020 09:21
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten“ vom 03.06.2020 (#187952) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187952/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187952]
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187952]
Datum
7. Juli 2020 09:23
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
38,1 KB

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teilweise …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Datenschutzrechtliche Bewertung von Microsoft Produkten [#187952]
Datum
15. Juli 2020 14:50
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
630 Bytes


Sehr geehrteAntragsteller/in leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage teilweise noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, da die betreffenden umfangreichen Unterlagen gesichtet und im Folgenden herausgesucht werden müssen. In Bezug auf aktuelle Informationen aus dem Unterarbeitskreis UAK Microsoft 365 hat Ihnen ja bereits die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrehin-Westfalen mitgeteilt, dass damit derzeit die Datenschutzkonferenz befasst ist, die Unterlagen den zwischenbehördlichen Meinungsbildungsprozess betreffen, und daher derzeit nicht herausgegeben werden können. Gemäß § 6 Abs.1 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) ist der Antrag auf Zugang zu Informationen abzulehnen für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung vereitelt würde. Absatz 1 schützt interne Verwaltungsabläufe längstens bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine behördliche Entscheidung getroffen wird. Der Zweck ist eine ungestörte Entscheidungsfindung. Die Unterlagen des UAK Microsoft 365 bestehen u.a. aus dem Austausch von Meinungen der Kolleginnen und Kollegen der in den UAK entsandten Bundesländer, Einladungen zu Veranstaltungen, Formulierungsvorschlägen, Schriftverkehr mit Microsoft und verschiedene Entwürfe zur datenschutzrechtlichen Bewertung der Auftragsverarbeitung bei Microsoft Office 365 (Online-Service-Terms). In den Unterlagen befinden sich u.a. auch Vermerke, Stellungnahmen und Bewertungen vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V, die in die Entscheidungsfindung mit einfließen. Bei den Unterlagen handelt es sich somit um Arbeiten und Entwürfe für eine Entscheidung, namentlich für einen konkreten Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes du der Länder (DSK). Diese Arbeiten hängen sowohl zeitlich und sachlich unmittelbar mit dem Entscheidungsprozess zusammen. Würden diese Arbeiten und Entwürfe vorzeitig in der Öffentlichkeit bekannt durch die Beantwortung Ihrer Anfrage, die auf der Plattform FragdenStaat veröffentlicht würde, würden die Informationen einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Dadurch würde der Erfolg der Beschlussfassung durch die DSK vereitelt. Die o.g. Vorschrift schützt den Meinungsbildungsprozess. Sobald die Datenschutzkonferenz abschließend beraten hat, dürfte das Ergebnis auf der Homepage unter www.datenschutzkonferenz-online.de abrufbar sein. Mit freundlichen Grüßen