Datenschutzrechtliche Bewertung zu Webex

Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes der Videokonferenzsoftware Webex in öffentlichen Stellen des Landes.

Hintergrund dieser Anfrage ist entsprechender Medienbericht, nach welchem die BlnBDI dieses als nicht datenschutzkonform einstufe [1]. M. W. n. wird das o. a. Produkt jedoch in vielen öffentlichen Stellen (z. B. Hochschulen) des Landes eingesetzt.

[1] https://www.golem.de/news/datenschutzbeauftragte-einsatz-von-cisco-webex-an-universitaet-rechtswidrig-2201-162234.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzrechtliche Bewertung zu Webex [#236946]
Datum
6. Januar 2022 20:44
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes der Videokonferenzsoftware Webex in öffentlichen Stellen des Landes. Hintergrund dieser Anfrage ist entsprechender Medienbericht, nach welchem die BlnBDI dieses als nicht datenschutzkonform einstufe [1]. M. W. n. wird das o. a. Produkt jedoch in vielen öffentlichen Stellen (z. B. Hochschulen) des Landes eingesetzt. [1] https://www.golem.de/news/datenschutzbeauftragte-einsatz-von-cisco-webex-an-universitaet-rechtswidrig-2201-162234.html
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236946/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Datenschutzrechtliche Bewertung zu Webex [#236946]
Datum
7. Januar 2022 07:59
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.01.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
WG: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung; Az. LDI NRW: 41.2.5.1-172/22
Datum
4. Februar 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> An: [geschwärzt] [#236946] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Bearbeitung: [geschwärzt], Tel. [geschwärzt] Aktenzeichen: 41.2.5.1-172/22 (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Ihr IFG-Antrag vom 06.01.2022 Sehr [geschwärzt], ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 06.01.2022, in der Sie um Vermerke, Stellungnahmen und Gutachten zur datenschutzrechtlichen Bewertung des Einsatzes der Videokonferenzsoftware Webex in öffentlichen Stellen des Landes gebeten haben. Anbei leite ich Ihnen die E-Mail-Korrespondenz zwischen Referat 4 und Referat 1 IT der LDI NRW zu, in der Referat 4 einen internen Beitrag zur Bewertung der von der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH gehosteten WebEx-Instanz, welche von einigen Ministerien genutzt wird, verfasst hat. Zudem erhalten Sie die E-Mail des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW nebst Anlage, in der die Bewertung der Cisco WebEx-Lösung der Deutsche Telekom Business Solutions GmbH durch IT NRW mitgeteilt wird. Neben den beigefügten Unterlagen liegen uns keine weiteren Dokumente zu dem Thema vor. Mit freundlichen Grüße im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lö…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung; Az. LDI NRW: 41.2.5.1-172/22 [#236946]
Datum
8. Februar 2022 23:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der Informationen. Hierzu habe ich noch einige Rückfragen und würde mich über eine Beantwortung freuen: 1. In der Mail vom 02.11.2021 wird genannt, dass „bis zum Ende des Jahres und unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von Clouds in der EU mit Mutterkonzernen in Drittstaaten“ toleriert wird. Wurde diese Regelung für das laufende Jahr verlängert? Wenn nein: wurden anderweitige Regelungen getroffen? 2. In der Mail vom 02.11.2021 wird abschließend genannt, dass beide Punkte „noch genauer geprüft werden“ müssen. Liegen die Ergebnisse hierzu bereits vor und können zur Verfügung gestellt werden? 3. Sind zwischenzeitlich weitere Handlungsanweisungen an die öffentlichen Stellen, insb. auch Hochschulen, zur Nutzung des genannten oder alternativer kommerzieller Dienste ergangen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236946/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung; Az. LDI NRW: 41.2.5.1-172/22 [#236946]
Datum
7. März 2022 15:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre unten stehende E-Mail. Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens erst jetzt darauf zurückkommen kann. Sie finden meine Antworten unmittelbar unter Ihren Fragen (in grün). Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt]; [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] 1. In der Mail vom 02.11.2021 wird genannt, dass „bis zum Ende des Jahres und unter ganz bestimmten Voraussetzungen die Nutzung von Clouds in der EU mit Mutterkonzernen in Drittstaaten“ toleriert wird. Wurde diese Regelung für das laufende Jahr verlängert? Wenn nein: wurden anderweitige Regelungen getroffen? Da es leider noch keine abschließenden anderweitigen Erkenntnisse gibt, die eine andere Handhabung begründen könnten, wird die Nutzung der von Clouds in der EU mit Mutterkonzernen in Drittstaaten unter den dargelegten Voraussetzungen weiterhin vorerst toleriert. 2. In der Mail vom 02.11.2021 wird abschließend genannt, dass beide Punkte „noch genauer geprüft werden“ müssen. Liegen die Ergebnisse hierzu bereits vor und können zur Verfügung gestellt werden? Da uns die erforderlichen Informationen leider noch nicht vorliegen, konnte eine abschließende Prüfung bislang nicht erfolgen. Es ist noch nicht absehbar, wann dies der Fall sein wird. 3. Sind zwischenzeitlich weitere Handlungsanweisungen an die öffentlichen Stellen, insb. auch Hochschulen, zur Nutzung des genannten oder alternativer kommerzieller Dienste ergangen? Dies ist aus den unter 1. genannten Gründen bislang nicht der Fall. [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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AW: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung…
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Betreff
AW: [AG IT] AG Informationstechnik hier: Schreiben zur Einschätzung des Datenschutzes der Cisco WebEx Cloud Lösung; Az. LDI NRW: 41.2.5.1-172/22 [#236946]
Datum
10. März 2022 18:51
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die zusätzlichen Antworten! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236946 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236946/