Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB

- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung

Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1]

[1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Datenschutzkonzepte …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264]
Datum
20. Februar 2021 14:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzkonzepte und -unterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB in der aktuellen Fassung Hintergrund ist, dass es in der FAQ auf der Sormas-Seite unter „Gibt es Datenschutzkonzepte?” heißt, dass diesbezüglich die „Datenschutzunterlagen in der fortlaufend aktualisierten Fassung dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI) […] der Länder zur Prüfung vor[gelegt werden]“. [1] [1] https://www.sormas-oegd.de/faqs/#elementor-tab-content-1696
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213264/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264] # 25-780/003 II#0659
Datum
25. Februar 2021 16:01
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
660,5 KB
signature.asc
1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/003 II#0659 Sehr Antragsteller/…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264] # 25-780/003 II#0659
Datum
10. März 2021 09:02
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
721,7 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/003 II#0659 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Mitteilung einer…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264] # 25-780/003 II#0659 [#213264]
Datum
20. März 2021 20:42
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und Mitteilung einer zu erwartenden Gebührenhöhe von bis zu 500€. Ich würde mich freuen, wenn eine gebührenfreie oder gebührenarme Bescheidung des Antrags möglich wäre. Dazu möchte ich zunächst erläutern, dass es sich bei den angefragten Informationen um solche handelt, die einem erhöhten öffentlichen Interesse unterliegen. Der Grund dafür ist, dass im Zuge der allgegenwärtigen Corona-Pandemie das Kontaktnachvervolgungssystem „Sormas“ in aller Munde ist. Belegbar ist dies bspw. mit einer einfachen nach Nachrichten gefilterten Suche nach „Sormas” mit einer beliebigen Internetsuchmaschine.[1] Die Datenschutzkonformität und -regelungen verschiedener gesellschaftlicher Tätigkeiten und vor allem Software oder Apps im Zusammenhang mit der Pandemie (wie der Corona-Warn-App) ist somit ebenso ein großer Teil des Diskurses rund um Corona. Auch dies lässt sich durch einfache Internetrecherchen sowie verschiedenster Talkshows belegen. Auch eine Suche nach „Corona” auf der Webseite des BfDIs zeigt, dass das Thema von öffentlichen Interesse ist. Das breit installierte System „Sormas” ist als in Deutschland weit verbreitetes Kontaktnachverfolgungssystem somit als Schnittpunkt dieser zwei sehr relevanten öffentlich diskutierten Themen von hohen öffentlichen Interesse. Somit lässt sich auf das breite öffentliche Interesse an den angefragten Informationen konkludieren. Ferner wurden seitens des Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDIs) Baden-Württemberg in sozialen Medien die Datenschutzkonformität von Sormas trotz der auf der Herstellerwebseite angegebenen Nachweise zumindest angezweifelt, während gleichzeitig die bisher nicht-quelloffene App „Luca“ empfohlen wurde.[3] Weiter möchte ich folgende Fragen aufwerfen: 1. Wäre es möglich die Suche auf elektronische Akten zu beschränken, und keine Papierakten dazu abzufragen? 2. Wäre es möglich die Anfrage auf bestimmte Punkte einzuschränken, sodass diese gebührenfrei bearbeitet werden kann? 3. Wie wäre Ihre Kosteneinschätzung für eine Beantwortung des Antrags bestimmter Antragsbestandteile? Ich erwarte hierbei wesentlich geringe Kosten. Ich möchte Sie deshalb bitten, mir die Gebühren diesbezüglich detaillierter aufzuschlüsseln. Die weitere Vorgehensweise hängt wesentlich von der Beantwortung dieser Fragen ab. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln, beispielsweise zu den einzelnen Anfragepunkten. Ich behalte mir in diesem Fall eine Anpassung des Antrags vor. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich möchte Sie auch aus den erläuterten Gründen bitten zu prüfen, ob eine Verringerung oder Erlass der Gebühren möglich wäre. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, würde ich mich freuen, eine für alle beteiligten Parteien günstigere Lösung finden zu können. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> [1] https://duckduckgo.com/?q=sormas&t=ffab&iar=news&ia=news [2] https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/gesundheitsaemter-sormas-software-101.html [3] https://xn--baw-joa.social/@lfdi/105763571117953098 Anfragenr: 213264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/213264/upload/e9c4d8ea1d4c1b9f882a60611ce51a87e65bcd25/
<< Anfragesteller:in >>
Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzunterlagen …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264] # 25-780/003 II#0659 [#213264]
Datum
2. Mai 2021 11:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Az.: 25-780/003 II#0659 Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB“ vom 20.02.2021 (#213264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 40 Tage überschritten. Auf meine Rückfrage vom 20. März 2021 erfolgte ebenfalls keine Reaktion. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213264/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB un…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr IFG-Antrag - Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB [#213264] # 25-780/003 II#0659 [#213264]
Datum
25. Mai 2021 20:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzunterlagen zu SORMAS-X, SORMAS-SB und SORMAS-XL und SORMAS-SB“ vom 20.02.2021 (#213264) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213264 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213264/

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Datum
26. Mai 2021 15:06
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
690,9 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-780/003 II#0659 Sehr Antragsteller/in in der Anlage übersende ich mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen