Datenschutzvorfall bei der Conrad Electronic SE
ich bin Kunde der Conrad Electronic SE, Hirschau.
Gemäß Veröffentlichung der Fa. Conrad (https://www.conrad.de/de/ueber-conrad/presse/pressemeldungen/company_news/datenpanne-conrad-informiert-kunden.html) bestehe "aus Sicht der Behörden" keine Pflicht zur Kundeninformation.
Davon ausgehend, dass diese Abwägung durch Ihre Stelle vorgenommen wurde (Art. 34 Abs. 4 DSGVO, Erwägungsgrund 86 S. 3 DSGVO), bitte Sie um Mitteilung, auf welche Weise (unter Berücksichtigung welcher Faktoren) diese erfolgt ist und zu welchem konkreten Ergebnis Sie bei der Risikoabwägung gekommen sind.
Diese Abwägung ist auch von allgemeinem Interesse, da fast 3 Mio. IBAN-Adressen in die Hände unbefugter Dritter gelangt sind. Es bedarf dazu keiner Offenbarung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.
Anfrage abgelehnt
-
Datum14. Januar 2020
-
18. Februar 2020
-
3 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!