Datensicherungs- und Datenarchivierungskonzept des BMZ im Zusammenhang mit dem Kalender des Ministers
- Anfrage an:
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- § 3.2: das Bekanntwerden der Information kann die öffentliche Sicherheit gefährden
- Zusammenfassung der Anfrage
Sie haben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt,
"dass Terminkalender abgelaufener Legislaturperioden nicht archiviert würden. Der persönliche Terminkalender des Bundesministers sei daher nicht mehr vorhanden." (Stellungnahmen des BMZ vom 15. Juni, 6. und 17. August 2018 zur IFG-Anfrage vom 28. März 2018).
Gleichzeitig antworten Sie Herrn Drenger auf seine IFG-Anfrage (Z 14 O4010-0287/07), "dass das BMZ elektronische Unterlagen für mindestens fünf Jahre sichert."
Daher möchte ich Sie bitten, diesen scheinbaren Widerspruch aufzuklären. Wird der Kalender des Ministers nicht (auch) elektronisch geführt?
Könnten Sie mir dazu das Datensicherungs- und Datenarchivierungskonzept des BMZ zukommen lassen (ggf. in der damaligen und in der aktuellen Fassung) und mir darlegen, wie es zu dieser Löschung kommen konnte? Entsprach die Löschung aus Ihrer Sicht dem damals geltenden Datensicherungs- und Datenarchivierungskonzept des BMZ?
Kann ausgeschlossen werden, dass der Kalender noch in einer Sicherung oder einem Archiv vorhanden ist?
Könnten Sie mir ferner beschreiben, welche Abläufe und welche Anweisungen zur Löschung des Kalenders geführt haben? Bitte lassen Sie mir entsprechende Anweisungen ggf. zukommen.- Zusammenfassung des Ergebnisses
Das BMZ hatte behauptet, dass der Kalender des Ministers gelöscht wäre und nicht archiviert würde.
Gleichzeitig hat das BMZ selbst mitgeteilt hat, dass es Unterlagen für mindestens 5 Jahre sichert. Das könnte darauf hindeuten, dass beim BMZ das Archivierungskonzept Mängel hat oder nicht konsequent angewendet wird.
Daher bat ich das BMZ um das Datensicherungs- und Archivierungskonzept.
Als Antwort schreibt das BMZ nun, dass das Bekanntwerden dieses Konzeptes die öffentliche Sicherheit gefährden könne. Damit bleibt für die Öffentlichkeit unüberprüfbar ob
a) die öffentliche Sicherheit durch ein mangelhaftes Datensicherungs- und Archivierungskonzept gefährdet ist.
b) ob Aussagen über gelöschte Dokumente plausibel sind.