Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Datenspeicherung nach Studiumsende

Die Informationen darüber wie lange Persönliche Daten und welche nach Studiumsende gespeichert werden inkl. Rechtsgrundlage dafür.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenspeicherung nach Studiumsende [#185974]
Datum
4. Mai 2020 15:44
An
Universität Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Informationen darüber wie lange Persönliche Daten und welche nach Studiumsende gespeichert werden inkl. Rechtsgrundlage dafür.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenspeicherung nach Studiumsende“ vom 04.05.20…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenspeicherung nach Studiumsende [#185974]
Datum
8. Juni 2020 11:36
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenspeicherung nach Studiumsende“ vom 04.05.2020 (#185974) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974
Universität Bielefeld
Anfragenr: 185974 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann folgende Auskunft erteilt werden: Rechtsgru…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Anfragenr: 185974
Datum
23. Juni 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage kann folgende Auskunft erteilt werden: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Studiumsende ist Art. 6 Abs. 1 lit e DSGVO i.V.m. §§ 2 Abs. 4, 48 Abs. 1 HG NW i.V.m. § 2 der Einschreibungsordnung der Universität Bielefeld in der vom 17. Februar 2017 an geltenden Fassung. Die Aufbewahrungsfrist richtet sich dabei nach der der Aufbewahrungsrichtlinie<https://dms.uni-bielefeld.de/sysLink.do?linkType=categoryLink&objectId=8307&loginType=guestUserType> der Universität Bielefeld vom 4. Juni 2018. PRISMA: nach Exmatrikulation werden nur noch Stammdaten gespeichert. Dazu gehören Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift Lernraum: nach Exmatrikulation nur noch Speicherung von Stammdaten (Name, Uni-ID, interne System-IDs, Aliasadressen). Personendatensätze werden als "gelöscht" markiert und können nicht mehr in Lernräume eingetragen werden; Löschung von in Lernräumen eingestellten Inhaltsdaten 5 Jahre nach Ende des jeweiligen Veranstaltungssemesters mit Löschung des Lernraums BIS: von exmatrikulierten Studierenden wird die im eKVV eingetragene, ggf. private Mailadresse 6 Monate nach der Exmatrikulation gelöscht. Exchange: von Studierenden, die ihre BITS E-Mailadresse verwendet haben, werden die E-Mails gespeichert. Die Löschung erfolgt 220 Tage nach Studiumsende. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 185974 [#185974] Sehr geehrteAntragsteller/in erstmal vielen dank für ihre kompetenten Antworten! …
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 185974 [#185974]
Datum
23. Juni 2020 10:59
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in erstmal vielen dank für ihre kompetenten Antworten! wie sieht es denn mit der Speicherung der hinterlegten Passbilder nach Studiumsende aus? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974/
Universität Bielefeld
Anfragenr: 185974 Sehr geehrteAntragsteller/in Passbilder von Studierenden werden unmittelbar nach erfolgter Exma…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
Anfragenr: 185974
Datum
3. Juli 2020 10:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Passbilder von Studierenden werden unmittelbar nach erfolgter Exmatrikulation gelöscht. Mit freundlichen Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 185974 [#185974] Sehr geehrteAntragsteller/in nach meinem Kenntnisstand findet genau das aktuell n…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 185974 [#185974]
Datum
3. Juli 2020 16:57
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in nach meinem Kenntnisstand findet genau das aktuell nicht statt. Könnten sie mir bitte weitergehende Informationen zum Verbleib der Bilder zukommen lassen? Gerne nehme ich auch die entsprechende Dienstanweisung in der das so niergeschrieben ist oder entsprechende Systemprotokolle / Einstellungen aus dem System. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974/
Universität Bielefeld
AW: Anfragenr: 185974 [#185974] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage führte zu einer Überprüfung des Verfahr…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
AW: Anfragenr: 185974 [#185974]
Datum
9. Juli 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage führte zu einer Überprüfung des Verfahrens und zur Aufsetzung eines entsprechenden Löschprozesses, welcher bereits in Kraft gesetzt wurde. Damit werden von nun an Fotos/Passbilder von Studierenden unmittelbar nach erfolgter Exmatrikulation gelöscht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 185974 [#185974] Sehr geehrteAntragsteller/in einerseits finde ich das gut, andererseits frage ich…
An Universität Bielefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 185974 [#185974]
Datum
8. August 2020 10:02
An
Universität Bielefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in einerseits finde ich das gut, andererseits frage ich mich nun inwiefern ich den restlichen Informationen die Sie mir haben zukommen lassen nun tatsächlich noch glauben schenken darf. Da ich nun ohne eigene Recherche nichts erreicht hätte. Könnten Sie mir bitte den Schriftverkehr dieses Überprüfungsprozesses zukommen lassen, weiterhin zu den anderen Auskünften irgendeine Art von Beleg? Seien es Auszüge aus Log Dateien oder entsprechende Dienstanweisungen. In jedem Fall mehr als "ihr Wort" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974/
Universität Bielefeld
AW: Anfragenr: 185974 [#185974] Sehr geehrteAntragsteller/in zum einen weise ich auf § 5 Abs. 2 S. 2 IFG NRW hin.…
Von
Universität Bielefeld
Betreff
AW: Anfragenr: 185974 [#185974]
Datum
13. August 2020 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zum einen weise ich auf § 5 Abs. 2 S. 2 IFG NRW hin. Zum anderen kann ein Einblick in die IT-Prozesse aus Sicherheitsgründen nicht gewährt werden. Darüber hinaus liegen meiner Kenntnis nach keine weiteren Unterlagen vor, die als "Beleg" dienen könnten. Ein weitergehender Auskunftsanspruch Ihrerseits besteht daher nicht, vgl. § 4 Abs. 1 IFG NRW. Anlass für Zweifel an den zu dieser Anfrage geleisteten Aussagen seitens der Universität dürfte es gerade in Anbetracht meiner letzten E-Mail nicht geben. Die Selbstkontrolle aufgrund eines Auskunftsersuchens, die daran anknüpfende Prozessverbesserung und die Kommunikation dieses Vorgangs nach außen, dürften ausreichender Beleg für Transparenz und die Richtigkeit der getätigten Aussagen sein. Ihr Auskunftsersuchen wird diesseits als abgeschlossen betrachtet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenspeicherung nach Studiumsende“ [#185974] [#185974]
Datum
9. Januar 2021 19:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185974/ Ich habe jetzt lange überlegt ob ich das einfach ruhen lasse weil im Endeffekt ist das Problem auf welches ich durch persönliche Recherche gestoßen bin behoben worden, allerdings ist das alles recht unbefriedigend. Seitens der Uni Bielefeld habe ich hier auch bisher lediglich Versprechungen und Falschaussagen erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185974.pdf Anfragenr: 185974 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185974/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.