Datenspende-App / Verstoß gegen Datenschutz

Anfrage an: Robert Koch-Institut

wie durch den Chaos Computer Club bekannt wurde, verstoßen Sie gegen Ihre eigene Datenschutzerklärung. Zitat aus diesem Bericht: https://www.golem.de/news/ccc-analyse-rki-greift-bei-corona-datenspende-direkt-auf-server-zu-2004-148009.html "Demnach werden Fitnessdaten "regelmäßig nicht vom Smartphone des Datenspenders aus an das RKI übermittelt, sondern vom RKI direkt beim Anbieter des Fitnesstrackers oder Google Fit abgefragt und erst anschließend pseudonymisiert""

Weiter: "Hierzu speichere das RKI eine große Anzahl von Zugangsdaten mit hohem Schutzbedarf. "Diese Zugangsdaten erlauben den Zugriff auf nicht pseudonymisierte und historische Fitnessdaten und bei den Anbietern Fitbit, Garmin, Polar und bei Google Fit den Zugriff auf die vollständigen Namen der Datenspender", schreibt der CCC.

Darüber hinaus empfange das RKI vollständige, das heißt nicht-pseudonymisierte Daten teils mitsamt vollständiger Namen der Datenspender. Eine Pseudonymisierung sei erst anschließend nach Empfang der vollständigen Daten auf Seiten des RKI möglich."

Ich fordere Sie auf, sofort die Datenspende-App einzustellen. Ferner möchte ich bitte Auskunft darüber erhalten, zu welchem Zeitpunkt Sie Kenntnis hierüber erlangt haben, wann eine Meldung an den Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hinweis auf diese Datenpanne erfolgt ist und wer der verantwortliche Mitarbeiter ist, der diese App zur Verwendung frei gegeben hat.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie durch den Chaos…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenspende-App / Verstoß gegen Datenschutz [#185145]
Datum
22. April 2020 20:14
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie durch den Chaos Computer Club bekannt wurde, verstoßen Sie gegen Ihre eigene Datenschutzerklärung. Zitat aus diesem Bericht: https://www.golem.de/news/ccc-analyse-rki-greift-bei-corona-datenspende-direkt-auf-server-zu-2004-148009.html "Demnach werden Fitnessdaten "regelmäßig nicht vom Smartphone des Datenspenders aus an das RKI übermittelt, sondern vom RKI direkt beim Anbieter des Fitnesstrackers oder Google Fit abgefragt und erst anschließend pseudonymisiert"" Weiter: "Hierzu speichere das RKI eine große Anzahl von Zugangsdaten mit hohem Schutzbedarf. "Diese Zugangsdaten erlauben den Zugriff auf nicht pseudonymisierte und historische Fitnessdaten und bei den Anbietern Fitbit, Garmin, Polar und bei Google Fit den Zugriff auf die vollständigen Namen der Datenspender", schreibt der CCC. Darüber hinaus empfange das RKI vollständige, das heißt nicht-pseudonymisierte Daten teils mitsamt vollständiger Namen der Datenspender. Eine Pseudonymisierung sei erst anschließend nach Empfang der vollständigen Daten auf Seiten des RKI möglich." Ich fordere Sie auf, sofort die Datenspende-App einzustellen. Ferner möchte ich bitte Auskunft darüber erhalten, zu welchem Zeitpunkt Sie Kenntnis hierüber erlangt haben, wann eine Meldung an den Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hinweis auf diese Datenpanne erfolgt ist und wer der verantwortliche Mitarbeiter ist, der diese App zur Verwendung frei gegeben hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185145 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachö…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Datenspende-App / Verstoß gegen Datenschutz [#185145]
Datum
22. April 2020 20:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 22.04.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 22.04.2020
Datum
23. Juli 2020 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 114-2020. Mit freundlichen Grüßen