Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundeskanzleramt eingesetzt werden.

2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundeskanzleramt eingesetzt werden.

3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.

b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.

Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in ihrem Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angabe dahinge…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#237131]
Datum
10. Januar 2022 08:07
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundeskanzleramt eingesetzt werden. 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundeskanzleramt eingesetzt werden. 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen. Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in ihrem Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237131 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237131/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bearbeitung läuft aktuell; Kostenhinweis.
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. Januar 2022
Status
Warte auf Antwort
Bearbeitung läuft aktuell; Kostenhinweis.

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Anfrage nach dem IFG - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] / [geschwärzt] - Ihr Schreiben vom 10.01.2022 [#…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage nach dem IFG - [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] / [geschwärzt] - Ihr Schreiben vom 10.01.2022 [#237131]
Datum
13. Januar 2022 18:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], bezüglich meiner Anfrage mit dem bei Ihnen unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] - [geschwärzt] - [geschwärzt] - In [geschwärzt] / [geschwärzt] geführten Vorgang hat mich Ihr Schreiben vom 10.01.2022 erreicht. Bezüglich Ihrer Anmerkung "Zudem weise ich darauf hin, dass je nach Arbeitsaufwand für die Bearbeitung ... Kosten entstehen können. ... nach der die Übersendung von Dokumenten keine gebührenfreie einfache Auskunft darstellt" eine kurze Erwiderung: die Einschätzung, ob es sich um eine gebührenfreie Auskunft handelt, liegt beim Bundeskanzleramt. Wenn aus Sicht des Bundeskanzleramt in der jetzigen, frühen Antragsphase absehbar ist, dass es sich nicht um eine gebührenfreie Auskunft handelt, bitte ich VOR Entstehen der Gebührenpflicht um entsprechende Mitteilung und Anfrage um Entscheidung zum weiteren Vorgehen. Ohne eine solche vorherige Mitteilung mit Gebührenabschätzung werde ich keine Gebühren entrichten. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 237131 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]