Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung

Anfrage an: Bundesrechnungshof

1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch den Bundesrechnungshof eingesetzt werden.

2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch den Bundesrechnungshof eingesetzt werden.

3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.

b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.

Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angabe dahinge…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#237306]
Datum
12. Januar 2022 07:58
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch den Bundesrechnungshof eingesetzt werden. 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch den Bundesrechnungshof eingesetzt werden. 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen. Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände durch entsprechende Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237306/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Bundesrechnungshof eingegangen und wird hier bearbeitet. Leider kann …
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#237306]
Datum
9. Februar 2022 17:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist beim Bundesrechnungshof eingegangen und wird hier bearbeitet. Leider kann die Bearbeitung der Anfrage aufgrund der derzeitigen Pandemiesituation nicht innerhalb der Monatsfrist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG abgeschlossen werden. Diesbezüglich bitte ich um Ihr Verständnis. Wir werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurück kommen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datentransfers in Drittländer - datenschutzrec…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#237306]
Datum
17. Februar 2022 07:08
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung“ vom 12.01.2022 (#237306) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237306 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237306/

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Bundesrechnungshof
Ihr Auskunftsbegehren vom 12. Januar 2022, #237306 Referat [geschwärzt] Az. [geschwärzt] – [geschwärzt] ([geschwä…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren vom 12. Januar 2022, #237306
Datum
23. Februar 2022 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
5,5 KB


Referat [geschwärzt] Az. [geschwärzt] – [geschwärzt] ([geschwärzt]) Sehr [geschwärzt], Ihrem Auskunftsbegehren kann ich leider nicht entsprechen. Zunächst besteht nach den Regelungen der DSGVO und des BDSG gerade kein Recht auf Zugang zu Informationen aus dem Verarbeitungsverzeichnis, sofern es sich nicht um Informationen handelt, die den Anfragenden selbst betreffen. Dies ist im Falle Ihrer Anfrage nicht gegeben. Zudem stehen Ihrem Auskunftsbegehren die in § 3 Nr. 1 c) und Nr. 2 IFG genannten Belange entgegen. Das Bekanntwerden der begehrten Auskünfte kann sich nachteilig auf Sicherheitsbelange auswirken. Der Bundesrechnungshof verarbeitet umfangreich Daten von Sicherheitsbehörden, die dem Verschlusssachenschutz unterliegen. Die von Ihnen begehrten Auskünfte ermöglichen Rückschlüsse auf die im Bundesrechnungshof eingesetzten IT-Systeme sowie die Art und Weise der Datenverarbeitung und die damit zusammenhängenden Abläufe, insbesondere hinsichtlich der ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Daten. Durch das Bekanntwerden dieser Informationen könnte die IT-Sicherheit des Bundesrechnungshofes beeinträchtigt werden und dadurch auch die Sicherheit der Daten von Sicherheitsbehörden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] < <[geschwärzt]> [geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] < <[geschwärzt]> [geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]