Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung

Anfrage an: Bundeskartellamt

1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundeskartellamt eingesetzt werden.

2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundeskartellamt eingesetzt werden.

3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.

b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.

Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein.

Mein berechtigtes Interesse nach § 56 V GWB an dem Erhalt dieser Informationen stützt sich auf die seit Schrems II bestehende Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit internationalen Datentransfers; Behörden mit der Größe und Organisation des BKartA sind prädestiniert dafür, um hier als Vorbild entsprechende Umsetzungsbeispiele zu liefern.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angabe dahinge…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#238219]
Datum
20. Januar 2022 09:08
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundeskartellamt eingesetzt werden. 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundeskartellamt eingesetzt werden. 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen. Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein. Mein berechtigtes Interesse nach § 56 V GWB an dem Erhalt dieser Informationen stützt sich auf die seit Schrems II bestehende Rechtsunsicherheiten im Zusammenhang mit internationalen Datentransfers; Behörden mit der Größe und Organisation des BKartA sind prädestiniert dafür, um hier als Vorbild entsprechende Umsetzungsbeispiele zu liefern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238219 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238219/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
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Von
Bundeskartellamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. Januar 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort

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Bundeskartellamt
Sehr Antragsteller/in im Bundeskartellamt werden bei der Wahrnehmung der fachlichen Aufgaben keine personendatenv…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#238219]
Datum
17. Februar 2022 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in im Bundeskartellamt werden bei der Wahrnehmung der fachlichen Aufgaben keine personendatenverarbeitenden Dienste eingesetzt, bei denen eine Verarbeitung personenbezogener Daten außerhalb der EU erfolgt. Das Bundeskartellamt nutzt insbesondere weder Microsoft 365 noch unterhält es eine Facebook-Fanpage; ebenso wenig wird WhatsApp zur amtlichen Kommunikation genutzt. Die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland ist nicht beabsichtigt, so dass Informationspflichten diesbezüglich, etwa nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO i.V.m. den von Ihnen angesprochenen Art. 44 ff. DSGVO, nicht einschlägig sind. Mit freundlichen Grüßen