Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung

1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden.

2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden.

3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.

b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.

Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein. Lediglich die Schwärzung der Dokumente könnte etwas Aufwand verursachen, wobei ich auch hier von einem überschaubaren Aufwand ausgehe, der als einfache Anfrage keine Kostenpflicht auslöst - bitte beachten Sie dazu noch untenstehend die Hinweise und Bitte zur Kostenaufschlüsselung vor -verursachung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angabe dahinge…
An Physikalisch-Technische Bundesanstalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#238224]
Datum
20. Januar 2022 09:17
An
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden. 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden. 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen. Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar sein. Lediglich die Schwärzung der Dokumente könnte etwas Aufwand verursachen, wobei ich auch hier von einem überschaubaren Aufwand ausgehe, der als einfache Anfrage keine Kostenpflicht auslöst - bitte beachten Sie dazu noch untenstehend die Hinweise und Bitte zur Kostenaufschlüsselung vor -verursachung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238224 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238224/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre oben genannte Anfrage. Diese stellt einen Antrag nach § 1 Abs. 1 des Ges…
Von
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Betreff
WG: Re: WG: WL: WG: Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#238224]
Datum
16. Februar 2022 17:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre oben genannte Anfrage. Diese stellt einen Antrag nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz ? IFG) dar. Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. In der unten aufgeführten Tabelle übersende ich Ihnen die gewünschten Informationen. Kosten werden nicht erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Bundesallee 100, 38116 Braunschweig, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] --- Physikalisch-Technische Bundesanstalt [geschwärzt] / [geschwärzt] Bundesallee 100, 38116 Braunschweig Postfach 33 45, 38023 Braunschweig Germany E-Mail: [geschwärzt] Homepage: www.ptb.de Drittlandstransfer Anmerkung: Der Begriff ?personendatenverarbeitend? wird zum Zwecke der Beantwortung dieser Anfrage als ?personenbezogene Daten verarbeitend? ausgelegt, wobei für ?personenbezogene Daten? die Definition des Artikel 4 Nr. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu Grunde gelegt wird. 1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden. Dies betrifft: - Cisco Webex Meetings (Durchführung von Web- und Videokonferenzen) - Microsoft Office 365 (Datenaustausch und -speicherung sowie Durchführung von Web- und Videokonferenzen ) 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden. Dies betrifft: - Secova GmbH & Co KG (Für Service-/Support-Anfragen nutzt Secova ein Ticket-System von Zendesk Inc. ) 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. aa) Cisco Webex Meetings Durch die Nutzung des Dienstes können folgende Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ausgelöst werden: - Daten der Nutzenden/Registrierungsinformationen (z.B. Name, E-Mail-Adresse) - Nutzungsdaten/Informationen zu Gastgebenden (z.B. IP-Adresse, Meeting-Metadaten wie Datum und Uhrzeit) - Durch Nutzende generierte Informationen (z.B. hochgeladene Dateien) - Inhaltsdaten, wenn Meeting-Teilnehmende sich außerhalb der EU/des EWR befinden bb) Microsoft Office 365 Durch die Nutzung der Dienste können folgende Übermittlungen personenbezogener Daten in ein Drittland ausgelöst werden: (i) Personenbezogene Inhaltsdaten (ii) Daten der Nutzenden/Registrierungsinformationen (z.B. Name, E-Mail-Adresse) cc) Zendesk Inc. als Sub-Auftragnehmer von Secova Die Datenverarbeitung findet innerhalb der EU/des EWR statt. b) und c) im Übrigen Fehlanzeige. ----- > Von: "[geschwärzt] [#238224]" <[geschwärzt]> > An: [geschwärzt] > Datum: 20.01.2022 09:27 > Betreff: Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche > Absicherung [#238224] > > > Antrag nach dem IFG/UIG/VIG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > 1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck > personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz > abseits der EU/EWR durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt > eingesetzt werden. > > 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck > personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz > innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/ > EWR, durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt eingesetzt werden. > > 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: > > a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche > Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser > Dienste ausgelöst werden. > > b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste > diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen > Verträge oder um eine Fehlanzeige, sollte es keine derartigen > Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur > Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie > Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. > > c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen > Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach > Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems > II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" > bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden > Datenübermittlungen. > > Die obenstehenden Angaben sollten ohne größeren Aufwände > insbesondere durch entsprechende Angaben und Verlinkungen in dem > behördlichen Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 DSGVO auffindbar > sein. Lediglich die Schwärzung der Dokumente könnte etwas Aufwand > verursachen, wobei ich auch hier von einem überschaubaren Aufwand > ausgehe, der als einfache Anfrage keine Kostenpflicht auslöst - > bitte beachten Sie dazu noch untenstehend die Hinweise und Bitte zur > Kostenaufschlüsselung vor -verursachung. > > Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 > des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes > (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit > Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, > sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen > Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 > Abs. 1 VIG betroffen sind. > > Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig > sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und > detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines > Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen > somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen > dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie > Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um > Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. > > Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. > 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie > möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber > innerhalb der Frist informieren. > > Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich > widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an > behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, > bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. > > Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen > für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > [geschwärzt] > > > > Anfragenr: 238224 > Antwort an: [geschwärzt] > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/anfrage/23822... > 8ac97c6cceaede9826feecb531b556a96db26a56/ > > Postanschrift > [geschwärzt] > [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] > > -- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice > fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der > Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei > Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ > >