Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung

1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundesministerium der Verteidigung eingesetzt werden.

2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundesministerium der Verteidigung eingesetzt werden.

3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen:

a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden.

b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge bzw. Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO.

c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    4. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Angabe dahinge…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#236557]
Datum
31. Dezember 2021 17:22
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz abseits der EU/EWR durch das Bundesministerium der Verteidigung eingesetzt werden. 2) Angabe dahingehend, ob, welche und zu welchem Zweck personendatenverarbeitende Dienste von Organisationen mit Sitz innerhalb der EU/EWR, jedoch mit Sub-Auftragnehmern abseits der EU/EWR, durch das Bundesministerium der Verteidigung eingesetzt werden. 3) Je einzelnem dieser Dienste mit den vorgenannten Drittlandsbezügen: a) Ich bitte um eine Angabe dahingehend, ob und welche Übermittlungen nach Art. 44 ff. DSGVO durch die Nutzung dieser Dienste ausgelöst werden. b) Ich bitte um sämtliche mit den Anbietern dieser Dienste diesbezüglich abgeschlossenen, datenschutzrechtlich notwendigen Verträge bzw. Fehlanzeige, sollte es keine derartigen Verträge geben. Insbesondere namentlich: Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO sowie Standarddatenschutzklauseln nach Art. 46 DSGVO. c) Ich bitte um die Bereitstellung des nach Klausel 14 der aktuellen Standarddatenschutz-Klausel-Sets der EU-Kommission bzw. des nach Art. 46 Abs. 1 DSGVO i.V.m. den Grundsätzen aus EuGH-Urteil "Schrems II" notwendigen dokumentierten "Transfer Impact Assessment" bezüglich der mit der Nutzung solcher Dienste einhergehenden Datenübermittlungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236557 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236557/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az. 39-22-17/A5/V45 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#236557]
Datum
28. Januar 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az. 39-22-17/A5/V45 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 31.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Dezember 2021 (Bezug). Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass die Bearbeitung voraussichtlich nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen werden konnten. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az. 39-22-17/A5/V45 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre A…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Datentransfers in Drittländer - datenschutzrechtliche Absicherung [#236557]
Datum
28. März 2022 15:31
Status
Warte auf Antwort
BMVg Antragsteller/in I 1 - Az. 39-22-17/A5/V45 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihre Anfrage vom 31.12.2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 31. Dezember 2021 (Bezug) und bedaure die lange Bearbeitungsdauer. Leider stehen aktuell zahlreiche Personen innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen für weitere Verzögerungen. Wir arbeiten mit Nachdruck daran, die Anträge schnellstmöglich zu beantworten. Aktuell befindet sich Ihr Vorgang noch in der Prüfung durch die zuständigen Fachreferate. Ich möchte Sie daher um etwas Geduld bitten und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen