Datenübernahme

hier ist der Auszug zur Datenübernahme von der Bundesagentur für Arbeit:
Sofern Sie eine Dienst-, Sach- und Geldleistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen möchten (z.B. Vermittlung, Beratung, Bezug von Arbeitslosengeld) und keine erneute Datenerhebung wünschen, ist diese Einwilligung erforderlich.

Auf kurz gesagt und zum Verständnishalber meinerseits: Wenn ich es ablehne, dass meine Daten digital verarbeitet werden wie mein Lebenslauf bei der Jobbörse, ist diese Einwilligung dennoch erforderlich da ich ansonsten kein Arbeitslosengeld 1 beantragen kann? Eine Datenverarbeitung soll ja stattfinden dürfen, aber nicht mehr in einem Lebenslauf, den ich nicht einmal bearbeiten darf.
Vielen dank im voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hier ist der Aus…
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenübernahme [#59343]
Datum
26. Februar 2019 16:32
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hier ist der Auszug zur Datenübernahme von der Bundesagentur für Arbeit: Sofern Sie eine Dienst-, Sach- und Geldleistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen möchten (z.B. Vermittlung, Beratung, Bezug von Arbeitslosengeld) und keine erneute Datenerhebung wünschen, ist diese Einwilligung erforderlich. Auf kurz gesagt und zum Verständnishalber meinerseits: Wenn ich es ablehne, dass meine Daten digital verarbeitet werden wie mein Lebenslauf bei der Jobbörse, ist diese Einwilligung dennoch erforderlich da ich ansonsten kein Arbeitslosengeld 1 beantragen kann? Eine Datenverarbeitung soll ja stattfinden dürfen, aber nicht mehr in einem Lebenslauf, den ich nicht einmal bearbeiten darf. Vielen dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Büro der Geschäftsführung - Datenschutz Sehr geehrt…
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
WG: Datenübernahme [#59343]
Datum
28. Februar 2019 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Berlin-Brandenburg Büro der Geschäftsführung - Datenschutz Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist an mich zur Bearbeitung weiter geleitet worden. Leider verstehe ich Ihr Anliegen nicht. Was genau möchten Sie zugesendet bekommen bzw. was genau ist Ihre Frage? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich entschuldige mich und ich bedanke mich für die schnelle Rückmeldung. Ich …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Datenübernahme [#59343]
Datum
28. Februar 2019 18:10
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich entschuldige mich und ich bedanke mich für die schnelle Rückmeldung. Ich wollte mich kurz fasssen. Ich werde meine frage genauer erläutern. Ich nutze noch den Internet Auftritt der Bundesagentur für Arbeit. Ich möchte den Online Account aber löschen, mit der verknüpften Jobbbörse und dem Lebenslauf. Dieser war bis jetzt wenig hilfreich für mich, auch das Online abschicken von Anträgen ist in meinen Augen ebenfalls wenig hilfreich, da ich ja dennoch noch zur Agentur für Arbeit persönlich vorstellig werden muss... Daher hatte ich mir die die AGBs und die Widerrufsmöglichkeiten angeschaut. Dies war ein Auszug aus euren AGBs: Sofern Sie eine Dienst-, Sach- und Geldleistung der Bundesagentur für Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch in Anspruch nehmen möchten (z.B. Vermittlung, Beratung, Bezug von Arbeitslosengeld) und keine erneute Datenerhebung wünschen, ist diese Einwilligung erforderlich. Verstehe ich das nun richtig? Wenn ich die Datenerhebung jetzt widerrufe für mein Online Account bei der Bundesagentur für Arbeit, kann ich keine Leistungen von dieser Beziehen und eine Einwilligung ist erforderlich? Also muss ich sogesehen den Online Service der Bundesagentur Nutzen, bzw. der Account muss bestehen bleiben sofern ich Leistungen beziehen möchte? Vielen dank für Ihre Mühen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 59343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Hallo Herr Antragsteller/in, grundsätzlich ist es so, dass wir Ihre Daten nutzen möchten, um Sie auf dem Weg zum …
Von
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Berlin Brandenburg
Betreff
AW: WG: Datenübernahme [#59343]
Datum
1. März 2019 17:43
Status
Hallo Herr Antragsteller/in, grundsätzlich ist es so, dass wir Ihre Daten nutzen möchten, um Sie auf dem Weg zum (neuen) Job zu beraten und zu unterstützen. Dazu gehört natürlich auch, Ihren Lebenslauf und Ihre im Beratungsgespräch erfahrenen Stärken und Kenntnisse mit den uns vorliegenden Jobangeboten ins Verhältnis zu setzen und das optimale Angebot für Sie heraus zu filtern. Diese Daten werden intern von den für Sie zuständigen Beratungsfachkräften genutzt. Sie entscheiden aber, ob Sie Ihre personenbezogenen Daten zusätzlich in der Jobbörse im Internet veröffentlichen, und damit für alle potentiellen Arbeitgeber sichtbar machen wollen. Das Beraten und Vermitteln von Stellenangeboten ist dabei nicht nur unsere Dienstleistung für Sie, sondern auch unser gesetzliche Auftrag. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie nur dann finanzielle Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III, falls Sie Arbeitslosengeld I erhalten) oder Zweites Buch (SGB II, wenn Sie Arbeitslosengeld II bekommen) erhalten sollen, wenn Sie für den Arbeitsmarkt verfügbar (so hat es der § 138 Abs. 1, Nr. 3 SGB III festgelegt) oder erwerbsfähig (nach § 8 SGB II) sind. Die "Gegenleistung" für die Inanspruchnahme von Geldleistung ist also u.a., dass Sie mit uns aktiv bei den Bemühungen zusammenarbeiten, so dass Sie wieder eine Arbeit haben und nicht mehr auf die Geldleistung (Arbeitslosengeld I oder II) angewiesen sind. Wir haben dabei den Anspruch, ganz individuell mit Ihnen zu arbeiten. Dabei ist das persönliche Gespräch mit der Arbeitsvermittlerin oder dem Arbeitsvermittler unabdingbar. Kein Online-Service der Welt könnte das ersetzen! Ihr Online-Account muss übrigens nicht bestehen bleiben, um Leistungen zu beantragen oder bewilligt zu bekommen. Das ist ja "nur" ein Angebot, um Ihnen das Beantragen zu erleichtern, denn so können Sie das von zu Hause aus und außerhalb der Öffnungszeiten machen. Wenn Sie Ihren Account löschen möchten, können Sie trotzdem postalisch und persönlich vor Ort Anträge stellen. Es wäre jedoch toll, wenn Sie unser Online-Angebot weiterhin nutzen. Wenn Ihnen dabei Dinge auffallen, die noch nicht so gut sind, sagen Sie uns das! Wir freuen uns über Ihre Anregungen und wollen damit besser werden. Aber wie auch Sie unten schreiben: Das Vorbeikommen und das persönliche Gespräch wird dadurch nicht ersetzt. Denn Sie als Mensch können wir nur dann optimal betreuen und unterstützen, wenn wir Sie kennenlernen dürfen! Ich bin mir nicht sicher, ob ich Ihre Fragen nun richtig beantworten konnte. Vielleicht hilft Ihnen auch unsere Datenschutzerklärung für registrierte oder angemeldete Nutzer weiter, denn dort finden Sie mehr Informationen zu der Datennutzung und den daran geknüpften Bedingungen: https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok… Bei weiteren Fragen melden Sie sich einfach noch mal. Mit freundlichen Grüßen