Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.

a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: D…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60979]
Datum
12. März 2019 18:01
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS. a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei? b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit der Verfassungsschutzbeh…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60979]
Datum
19. März 2019 10:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde Sachsen-Anhalt. Zu Ihre(n) konkrete(n) Anfrage(n) kann Ihnen jedoch keine Auskunft erteilt werden. Ein Anspruch auf Informationszugang gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 8 IZG-LSA besteht gegenüber der Verfassungsschutzbehörde nicht. Darüber hinaus handelt es sich bei den angefragten Informationen nicht um Informationen die vom Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes gedeckt sind. Hier sind ausschließlich Informationen umfasst über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte). Ein Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz besteht ebenfalls nicht, da es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz handelt. Mit freundlichen Grüßen