Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz

Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.

a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Fol…
An Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60981]
Datum
12. März 2019 18:01
An
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS. a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei? b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail mit der Absenderadresse <<E-Mai…
Von
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60981]
Datum
18. März 2019 12:29
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail mit der Absenderadresse <<E-Mail-Adresse>> Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) beziehen, erlauben Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann. Ich muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben. Das Original ist per Post bereits auf dem…
An Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60981]
Datum
18. März 2019 14:29
An
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben. Das Original ist per Post bereits auf dem Weg zu Ihnen, die Anfrage per Mail wurde nur vorab übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz“ vom …
An Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60981]
Datum
21. April 2019 16:04
An
Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz“ vom 12.03.2019 (#60981) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60981 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>