Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz
Anfrage an:
Verfassungsschutz Niedersachsen
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.
a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Anfrage abgelehnt
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Datum11. März 2019
-
10. April 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verfassungsschu…
An
Verfassungsschutz Niedersachsen
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60825]
- Datum
- 11. März 2019 16:53
- An
- Verfassungsschutz Niedersachsen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN teilweise auch mit einem System namens SIDERIS.
a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Verfassungsschutz Niedersachsen
Sehr geehrtAntragsteller/in
auf Ihre Anfrage vom 12.03.2019 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nicht entsproc…
- Von
- Verfassungsschutz Niedersachsen
- Betreff
- WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz [#60825]
- Datum
- 3. April 2019 11:56
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in
auf Ihre Anfrage vom 12.03.2019 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Antrag nicht entsprochen werden kann. Die von Ihnen zitierten Rechtsgrundlagen sind bezüglich der von Ihnen gewünschten Informationen nicht einschlägig. Ein darüber hinausgehender Auskunftsanspruch besteht nicht.
Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) und dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind. Der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 5 NUIG, § 2 Abs. 3 UIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG).
Sofern Sie Ihre Anfrage als Bürgeranfrage behandelt haben möchten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. Insbesondere besteht kein Auskunftsanspruch aus § 30 Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz (NVerfSchG), da Ihre Anfrage nicht auf personenbezogene Daten abstellt und folglich Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) nicht betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
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