Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN unter anderem mit einem System namens SIDERIS.

a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei?
b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden?

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    19. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
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An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
19. November 2018 16:47
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Der Verfassungsschutz arbeitet neben dem bekannten NADIS-WN unter anderem mit einem System namens SIDERIS. a) Um was für eine Art Programm handelt es sich hierbei? b) Welche Daten können darüber verarbeitet / gespeichert werden? Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 19.11.2018, mit dem Sie nach dem System Sideris fragen, teile ich…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
4. Dezember 2018 07:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag vom 19.11.2018, mit dem Sie nach dem System Sideris fragen, teile ich Ihnen mit, dass der Antrag nach § 9 IZG SH abgelehnt werden muss. Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein verfügt nicht über die angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom heutigen Tage. Der damit verbundene Sachvortrag …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
4. Dezember 2018 20:05
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort vom heutigen Tage. Der damit verbundene Sachvortrag irritiert mich allerdings, da das MIB sogar in seinen Stellenausschreibungen Kenntnisse des Systems 'SIDERIS' als vorteilhaft erachtet (siehe Anlage, SIDERIS wird direkt in Zusammenhang mit NADIS-WN genannt). Insofern ist die Aussage, dass dem MIB das Programm SIDERIS unbekannt ist, nicht plausibel. Insofern bitte ich erneut um Auskunft. Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20181115rbshp0qr7r.pdf Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Inn…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
20. Dezember 2018 22:05
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ vom 19.11.2018 (#34763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet, die erbetenen Auskünfte wurden in Ihrer Nachricht vom 04.12.18 nicht wie beantragt erteilt (vgl. auch meine Antwort nebst Anlage vom 04.12.2018). Bitte informieren Sie mich zeitnah über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 21.12.2018 ist hier eingegangen. Auf Ihre Frage nach dem Stand der…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
21. Dezember 2018 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Nachricht vom 21.12.2018 ist hier eingegangen. Auf Ihre Frage nach dem Stand der Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass Ihre Anfrage hier abgeschlossen ist und nicht weiter bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungs…
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium [#34763]
Datum
21. Dezember 2018 10:15
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ vom 19.11.2018 (#34763), die Sie als erledigt ansehen, wird um Übersendung eines rechtsmittelfähigen Bescheids gebeten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ [#34763] [#34763]
Datum
21. Dezember 2018 22:08
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34763 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das MILI verweigert die Auskunft, da die Informationen angeblich nicht vorliegen. Dem entgegen steht eine Stellenausschreibung des MILI für den Verfassungsschutz, in der für die Bewerber Kenntnisse in den Systemen "NADIS-WN" und "SIDERIS" als vorteilhaft erachtet werden. Wärend NADIS-WN allgemein bekannt ist, findet sich zu "SIDERIS" im Internet nichts. Die Aussage, dem MILI wäre kein Programm namens SIDERIS bekannt, ist angesichts der expliziten Erwähnung in der Stellenausschreibung m.E. allerdings schlichtweg falsch. Der Zugang zu amtlichen Informationen wird insofern rechtswidrig verweigert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 34763.pdf - 2018-12-04_2-20181115rbshp0qr7r.pdf Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ [#34763] [#34763]
Datum
27. Dezember 2018 11:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, das Ministerium für Inneres, ländliche R…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ [#34763] [#34763]
Datum
10. Januar 2019 11:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein zu einer Stellungnahme aufzufordern (Frist bis einschließlich zum 01.02.2019). Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geehrtAntrag…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
15. Januar 2019 09:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Frist zur Stellungnahme wurde gegenüber der informationspflichtigen Stelle bis einschließlich zum 15.02.2019 verlängert. Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.
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AW: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geehrte …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
7. Februar 2019 23:51
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz / Innenministerium“ vom 19.11.2018 (#34763) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich hatte darüber hinaus mit Schreiben vom 21.12.2018 um einen offiziellen und rechtsmittelfähigen Bescheid gebeten, da Ihre Ablehnungs-Mail keine Rechtsmittelbelehrung enthalten hat und somit nicht als Bescheid anzusehen ist. Auch dieser ist mir bisher nicht zugegangen. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass ich -sollte ich bis 15.02.2019 keinen rechtsmittelfähigen Bescheid erhalten haben - Untätigkeits- bzw. Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben werde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geehrtAn…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
12. Februar 2019 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer u. s. E-Mail. Allerdings ist es nicht zutreffend, dass Ihre Anfrage nicht beantwortet ist. Sie ist vielmehr seit dem 4.12.2018 beantwortet. Dass Sie mit der Antwort in der Sache nicht zufrieden sind, kann ich durchaus nachvollziehen. Sie haben sich zwischenzeitlich an die Landesbeauftragte für Datenschutz gewendet, die wiederum die Verfassungsschutzbehörde des Landes Schleswig-Holstein um eine Stellungnahme gebeten hat. Diese Stellungnahme ist inzwischen in einem Erörterungstermin abgegeben worden. In diesen Fällen ist es üblich, dass zunächst das Antwortschreiben der Landesbeauftragten für Datenschutz abgewartet wird, bevor wir den Sachverhalt erneut prüfen. Insofern bitte ich Sie noch um etwas Geduld; wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
IZG-SH-Anfrage: Datenverarbeitung beim Verfassungs/Innenministerium [#34763] Sehr geehrtAntragsteller/in anlässli…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
IZG-SH-Anfrage: Datenverarbeitung beim Verfassungs/Innenministerium [#34763]
Datum
20. Februar 2019 07:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anlässlich unser Stellungnahmeaufforderung gegenüber der informationspflichtigen Stelle (vgl. unsere E-Mail vom 10.01.2019) haben wir die Angelegenheit - unter Beteiligung des Verfassungsschutzreferats aus unserem Hause - mit der informationspflichtigen Stelle in einem Gespräch am 12.02.2019 erörtert. Dabei wurden die ablehnenden Gründe für uns nachvollziehbar und plausibel dargelegt; der scheinbar bestehende Widerspruch in den Ausführungen der informationspflichtigen Stelle aus der E-Mail vom 4.12.2018 (vgl. Ihre E-Mail vom 4.12.2018) wurde erörtert und aufgeklärt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen gegenüber aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen keine (weiteren) inhaltlichen Ausführungen getätigt werden können. Sie haben die Möglichkeit, gegen die Ablehnung der informationspflichtigen Stelle Widerspruch einzulegen (vgl. § 7 Abs. 1 IZG-SH; vgl. §§ 68ff. VwGO, § 58 VwGO). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Angaben zu einem etwaigen Widerspruchsverfahren tätigen können. Dies würde auf eine allgemeine Rechtsberatung hinauslaufen, die das ULD nicht leisten kann und darf.
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geehrtAn…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
28. Februar 2019 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf meine E-Mail vom 12.02.2019 und danke Ihnen für Ihre Geduld. Wie Ihnen zwischenzeitlich vom ULD mitgeteilt wurde, hat es mit dem ULD einen Erörterungstermin gegeben. Im Ergebnis sehen wir keine Möglichkeit, Ihnen die erfragten Informationen zur Verfügung zu stellen und müssen bei der Ablehnung bleiben. Dass diese Auskunft für Sie unbefriedigend sein dürfte, kann ich durchaus nachvollziehen, sehe aber keine Möglichkeit einer anderen Auskunft und hoffe auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
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AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geeh…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
28. Februar 2019 16:47
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihr heutiges Schreiben. Gestatten Sie mir bitte noch eine abschließende Nachfrage: Das Innenministerium hat mir mitgeteilt, dass die Information nicht vorliegt und deswegen nicht erteilt werden kann. Das ULD spricht plötzlich von einer Auskunftssperre aus verfassungsrechtlichen Gründen. - Welcher Ablehnungstatbestand ist denn nun zutreffend? Liegt die Information nicht vor (dann frage ich mich, warum SIDERIS in einer Ihrer Stellenanzeigen erwähnt wird), oder unterliegt diese der amtlichen Geheimhaltung? - Stellt Ihre Mail vom heutigen Tage einen Widerspruchsbescheid dar, der vor dem Verwaltungsgericht geprüft werden kann? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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WG: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr geeh…
Von
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Betreff
WG: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
11. März 2019 15:15
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.2.2019. Ich verstehe Ihre Nachfrage so, dass Sie wissen möchten, ob es (wirklich) zutrifft, dass das Innenministerium nicht über die erfragten Informationen verfügt. Das kann ich bestätigen. Zur Erläuterung: Die Nennung eines Stichwortes in einer Stellenanzeige, in diesem Fall SIDERIS, lässt nicht automatisch den Schluss zu, dass derjenige, der dieses Stichwort nennt, auch über weitergehende Informationen verfügt. Sie schreiben außerdem, das ULD spreche "plötzlich von einer Auskunftssperre aus verfassungsrechtlichen Gründen". Nach den mir vorliegenden Informationen ist das nicht zutreffend. Vielmehr hat Ihnen das ULD geantwortet (und ich vermute, dass Sie auf diesen Satz rekurrieren): "Wir bitten um Verständnis dafür, dass Ihnen gegenüber aus verfassungsschutzrechtlichen Gründen keine (weiteren) inhaltlichen Ausführungen getätigt werden können." Weder der Begriff der Auskunftssperre noch von verfassungsrechtlichen Gründen ist nach meiner Kenntnis in dem Schreiben des ULD die Rede. Ich kann auch nicht verbindlich sagen, was das ULD üblicherweise unter dem zusammenfassenden Begriff der verfassungsschutzrechtlichen Gründe versteht. Aus meiner Sicht umfasst der Begriff - angefangen bei verfassungsrechtlichen Erwägungen - alle rechtlichen Aspekte, die eine Bedeutung für die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben (können). Insofern kann m. E. auch § 9 IZG mit seinen Ablehnungsgründen in diesem Sinne einen verfassungsschutzrechtlichen Grund darstellen. Wichtig ist mir, Ihnen abschließend mitzuteilen, dass wir uns die Ablehnung Ihres Antrages nicht leicht gemacht haben und auch Ihre Einschaltung des ULD sehr ernst genommen haben. Dem ULD gegenüber konnten wir die ablehnenden Gründe "nachvollziehbar und plausibel" darlegen und scheinbare Widersprüche auflösen. Ich hoffe, dass Ihnen diese Einschätzung in Kombination mit meinen vorstehenden Ausführungen die Gewissheit geben können, dass wir Ihren Antrag gewissenhaft geprüft haben und ihn leider ablehnen mussten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: WG: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763] Sehr …
An Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Details
Von
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Betreff
AW: WG: WG: Vermittlung bei Anfrage "Datenverarbeitung beim Verfassungsschutz/Innenministerium [#34763]
Datum
11. März 2019 16:38
An
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die nachgereichten Erklärungen. Ich stelle den Vorgang somit ein und werde diesen Antrag zumindest beim LfV S.-H. als abgeschlossen betrachten. Danke nochmals für Ihre Geduld und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>