Datierung der abgeschlossenen Statikberechnungen Hochmoselbrücke

die Datierung der abgeschlossenen Prüfstatik zu den Pfeilern 1 bis 10 der Hochmoselbrücke.

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2014
  • Frist
    15. August 2014
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BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datierun…
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Betreff
Datierung der abgeschlossenen Statikberechnungen Hochmoselbrücke [#6709]
Datum
13. Juli 2014 12:05
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Datierung der abgeschlossenen Prüfstatik zu den Pfeilern 1 bis 10 der Hochmoselbrücke. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen BI Pro Mosel im KLAG e.V. G. Laska und Dr. E.Reis
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage. Mit freundlic…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: Datierung der abgeschlossenen Statikberechnungen Hochmoselbrücke [#6709]
Datum
21. Juli 2014 09:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie die Eingangsbestätigung zu Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.07.2014. Mit freun…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Datierung der abgeschlossenen Statikberechnungen Hochmoselbrücke [#6709]
Datum
4. August 2014 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, als Anlage erhalten Sie unsere Antwort auf Ihre Anfrage vom 13.07.2014. Mit freundlichen Grüßen