Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung der Sie als Beklagten "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft, Az. 50 E2 68/22

Kalenderdatum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. der Sie "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden

Der Hessische Verfassungsgerichtshof behauptet erkennbar kontrafaktisch, die am 1.8.22 mit Sendebericht gefaxte Beschwerde sei am 3.8.22 erhoben worden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. Dezember 2022
  • Frist
    3. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kalenderdatum…
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung der Sie als Beklagten "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft, Az. 50 E2 68/22 [#264474]
Datum
1. Dezember 2022 00:49
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kalenderdatum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. der Sie "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden Der Hessische Verfassungsgerichtshof behauptet erkennbar kontrafaktisch, die am 1.8.22 mit Sendebericht gefaxte Beschwerde sei am 3.8.22 erhoben worden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 1. Dezember 2022 adressierte Anfrage …
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Betreff
AW: Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung der Sie als Beklagten "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft, Az. 50 E2 68/22 [#264474]
Datum
6. Dezember 2022 17:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre mit E-Mail vom 1. Dezember 2022 adressierte Anfrage zu dem Verfahren 6 K 702/22.WI. Als ein am Verfahren nicht beteiligter Dritter ist für mich nicht erkennbar, worin ein rechtlich schützenswertes Interesse Ihrerseits an der begehrten Auskunft bestehen könnte. Ein solches Recht steht gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 299 ZPO allein den Parteien des Rechtsstreites zu. Dritten Personen kann ich ohne Einwilligung der Parteien die Einsicht der Akten nur gestatten, wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird. Ein solches rechtliche Interesse haben Sie nicht glaubhaft gemacht. Dass Sie im Auftrage bzw. in Vollmacht des eigentlich am Verfahren Beteiligten Klägers handeln, ist nicht nachgewiesen worden. Ihren Anspruch auf Auskunft können Sie auch nicht auf § 80 HDSIG stützen. Denn nach Abs. 2 dieser Vorschrift gehen besondere Rechtsvorschriften, die die Auskunftserteilung regeln, den Vorschriften des Vierten Teils des HDSIG vor. Dies ist hier der Fall, da die Auskunftserteilung sich im vorliegenden Fall nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 299 ZPO richtet. Darüber hinaus gelten gemäß § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG die Vorschriften über den Informationszugang nach Maßgabe des § 2 Abs. 1 bis 3 HDSIG zwar auch für die Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden und sonstige in § 40 Abs. 2 HDSIG genannten Stellen, jedoch nur, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und nicht, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln. Damit werden nur Angelegenheiten der Justizverwaltung dem Zugangsanspruch unterworfen (vgl. BeckOK, Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 37. Edition, Stand: 01.08.2022, § 81 HDSIG Rn. 5). Vorliegend geht es nicht um den Informationszugang im Hinblick auf gerichtliche Verwaltungsaufgaben, sondern um Informationen die richterliche/justizielle Tätigkeit betreffend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kamm…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]
Datum
6. Dezember 2022 20:31
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Justizverwaltung der verklagten Gerichtsverwaltung die einfache Information im Rahmen der reinen Justizverwaltung (einschl. Rechtsverteidigung über datenverarbeitende Prozessvertretung) verarbeitet, ferner auch über die rein exekutive Mittelbehörde der Zentralen IT-Stelle der hessischen Justiz. Können Sie vermittelnd hinwirken? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 264474.pdf Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]
Datum
6. Dezember 2022 20:34
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Justizverwaltung Ihrer verklagten Gerichtsverwaltung die einfache Information im Rahmen der reinen Justizverwaltung (einschl. Rechtsverteidigung über datenverarbeitende Prozessvertretung) verarbeitet, ferner auch über die rein exekutive Mittelbehörde der Zentralen IT-Stelle der hessischen Justiz. Es wurde daher der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz
Datum
22. Dezember 2022 10:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen und Beschwerden kann ich Ihnen erst jetzt den Eingang Ihrer Beschwerde bestätigen. Sie wird von mir unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte geben Sie dieses bei jedem Schriftverkehr mit meiner Behörde an. In der Antwort des Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vermag ich keinen Verstoß gegen die §§ 80 ff. HDSIG zu erkennen. Nach § 81 Abs. 1 Nr. 4 HDSIG besteht ein Anspruch auf Informationszugang gegenüber Gerichten nur, soweit sie allgemeine Verwaltungsaufgaben vornehmen. Die von Ihnen begehrten Information betrifft jedoch den Kernbereich der justiziellen Tätigkeit, sodass ein Anspruch auf Informationszugang nicht gegeben ist. Das Beschwerdeverfahren mit dem o.g. Aktenzeichen wird daher hiermit beendet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
Datum
22. Dezember 2022 22:44
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, hier geht es, wie abgesehen vom Gerichtspräsidenten (Beklagter, den die Generalstaatsanwaltschaft vertrete) und von Ihnen sonst bekannt sein müsste, nicht um Kernbereich der justiziellen Tätigkeit, sondern um reine Gerichtsverwaltungstätigkeit und Rechtsverteidigung der verklagten Gerichtsverwaltung, die zugleich Daten vom Kläger verarbeitet. Im Übrigen erfolgt sonst die Anfrage auf der EU-Ebene, wenn Sie nichts dagegen haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
Datum
22. Dezember 2022 22:47
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, eine weitere Anfrage im Zusammenhang: Haben Sie zufällig diese Informationen und Inhalte in Ihrer Gerichtsverwaltung vorrätig? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A Zum selben Verfahren: EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
Datum
22. Dezember 2022 22:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich derzeit außer Haus und bin bis zum 09.01.2023 nicht erreichbar. Meine E-Mails werden in dieser Zeit nicht weitergeleitet oder bearbeitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Zentrale des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unter der Durchwahl 0611 1408-0, poststelle(at)datenschutz.hessen.de. Dear Sir/Madam, I am currently out of the office and will be back on January 9th, 2023. If you need immediate assistance during my absence, please contact poststelle(at)datenschutz.hessen.de or +49 611 1408-0. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
Datum
22. Dezember 2022 22:50
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, haben Sie zufällig diese Informationen und Inhalte in Ihrer Behörde vorrätig? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A Zum selben Verfahren: EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264474/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Verwaltungsgericht Wiesbaden
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
Von
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
Datum
2. Januar 2023 06:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hinsichtlich des Vorlagebeschlusses der 6. Kammer vom 27.01 2022 in der Sache 6 K 2132/19.Wi hat der EuGH in dem anhängigen Ersuchen um Vorabentscheidung C-60/22 noch keine Entscheidung getroffen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. …
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 95.22.35:0065/wz.
Datum
31. Januar 2023 16:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> bitte richten Sie Ihre Schreiben ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>>. Ihren Antrag auf Informationszugang habe ich erhalten und bearbeite diesen unter dem Aktenzeichen 95.22.35:0065/wz. Die beantragten Informationen liegen mir nicht vor. Mit freundlichen Grüßen