Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung der Sie als Beklagten "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft, Az. 50 E2 68/22
Kalenderdatum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1. August 2022) gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung Ihrer Behörde, Az. der Sie "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft 50 E2 68/22, im Verfahren gegen Sie vor der 6. Kammer des VG Wiesbaden
Der Hessische Verfassungsgerichtshof behauptet erkennbar kontrafaktisch, die am 1.8.22 mit Sendebericht gefaxte Beschwerde sei am 3.8.22 erhoben worden.
Anfrage abgelehnt
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Datum1. Dezember 2022
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3. Januar 2023
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- Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22) gegen Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts bei der Prozessvertretung der Sie als Beklagten "vertretenden" Generalstaatsanwaltschaft, Az. 50 E2 68/22 [#264474]
- Datum
- 1. Dezember 2022 00:49
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- Verwaltungsgericht Wiesbaden
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- Datum
- 6. Dezember 2022 17:29
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- Datum
- 6. Dezember 2022 20:31
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- Datum
- 6. Dezember 2022 20:34
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- Datum
- 22. Dezember 2022 10:52
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- Datum
- 22. Dezember 2022 22:44
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- Datum
- 22. Dezember 2022 22:47
- An
- Verwaltungsgericht Wiesbaden
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- Datum
- 22. Dezember 2022 22:49
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
- Datum
- 22. Dezember 2022 22:50
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 90.22.35:0043/wz [#264474]
- Datum
- 2. Januar 2023 06:44
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- AW: Vermittlung bei Anfrage „Datum des Eingangs des Rechtsbehelfs der Beschwerde (Fax vom 1.8.22)Beschluss der 6. Kammer Ihres Verwaltungsgerichts..... [#264474]; mein Aktenzeichen: 95.22.35:0065/wz.
- Datum
- 31. Januar 2023 16:48
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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