Dauer und Grundlage der Maskenpflicht

Wie lange wird die derzeitige Maskenpflicht noch bestehen bleiben?
Auf welcher Grundlage wurde die Pflicht ausgerufen?
Welche objektive Bemessungsgrundlage wird angesetzt, oder welche Grenze muss unterschritten werden, damit die Maskenpflicht aufgehoben wird ?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    18. Juni 2020
  • 3 Follower:innen
Mark Heilmann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie lange wird…
An Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit Details
Von
Mark Heilmann
Betreff
Dauer und Grundlage der Maskenpflicht [#187027]
Datum
19. Mai 2020 07:03
An
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie lange wird die derzeitige Maskenpflicht noch bestehen bleiben? Auf welcher Grundlage wurde die Pflicht ausgerufen? Welche objektive Bemessungsgrundlage wird angesetzt, oder welche Grenze muss unterschritten werden, damit die Maskenpflicht aufgehoben wird ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mark Heilmann Anfragenr: 187027 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187027 Postanschrift Mark Heilmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mark Heilmann

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Heilmann, seit dem 27. April 2020 gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mun…
Von
Landkreis Gifhorn - Fachbereich Gesundheit
Betreff
AW: Dauer und Grundlage der Maskenpflicht [#187027]
Datum
20. Mai 2020 16:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.jpg
2,3 KB


Sehr geehrter Herr Heilmann, seit dem 27. April 2020 gilt eine landesweite Pflicht zum Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung für Fahrgäste im Personenverkehr und Kundinnen und Kunden im Einzelhandel. Geregelt ist dies in der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus. Die Landesregierung hat damit die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes aufgenommen. Hiernach kann das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann, das Risiko von Infektionen reduzieren. Die derzeitige Situation ist sehr dynamisch. Wie lange die Maskenpflicht bestehen bleibt ist noch unklar und hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab. Informationen, über eine objektive Bemessungsgrundlage hierfür liegen uns nicht vor. Mit freundlichen Grüßen