Dauer von Stellungnahmefristen
1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch, möglichst in maschinenlesbarer Form) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe.
nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen sollten, bitte ich alternativ um die Zusendung der unter 2) genannten Unterlagen:
2) zu jedem Gesetzesentwurf aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden oder sonstige Unterlagen, aus denen Beginn, Ende oder Dauer der Verbändebeteiligung für die Gesetzesentwürfe entnommen werden können.
Mit Blick auf § 9 Abs. 3 IFG beschränkt sich der Antrag nur auf diejenigen Gesetzesvorhaben, für die Informationen zu Beginn und Ende und Dauer der Verbändebeteiligung nach § 47 GGO nicht auf der Homepage des BMFSFJ einsehbar sind. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass zu manchen Gesetzesentwürfen zwar der Beginn der Stellungnahmefrist, nicht aber deren Ende angegeben ist. Mit Blick auf Ihre Antwort in diesem Antragsverfahren https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmefristen-zu-gesetzesentwuerfen-ihre-hauses-10/#nachricht-828462 weise ich außerdem darauf hin, dass für ältere Gesetzesentwürfe schon der entsprechende Zeitstrahl nicht vorhanden und deshalb auch der Beginn der Stellungnahmefrist nicht erkennbar ist.
Anfrage erfolgreich
-
Datum12. Dezember 2023
-
16. Januar 2024
-
2 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!