Dauer von Stellungnahmefristen

1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch, möglichst in maschinenlesbarer Form) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe.

nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen sollten, bitte ich alternativ um die Zusendung der unter 2) genannten Unterlagen:

2) zu jedem Gesetzesentwurf aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden oder sonstige Unterlagen, aus denen Beginn, Ende oder Dauer der Verbändebeteiligung für die Gesetzesentwürfe entnommen werden können.

Mit Blick auf § 9 Abs. 3 IFG beschränkt sich der Antrag nur auf diejenigen Gesetzesvorhaben, für die Informationen zu Beginn und Ende und Dauer der Verbändebeteiligung nach § 47 GGO nicht auf der Homepage des BMFSFJ einsehbar sind. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass zu manchen Gesetzesentwürfen zwar der Beginn der Stellungnahmefrist, nicht aber deren Ende angegeben ist. Mit Blick auf Ihre Antwort in diesem Antragsverfahren https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmefristen-zu-gesetzesentwuerfen-ihre-hauses-10/#nachricht-828462 weise ich außerdem darauf hin, dass für ältere Gesetzesentwürfe schon der entsprechende Zeitstrahl nicht vorhanden und deshalb auch der Beginn der Stellungnahmefrist nicht erkennbar ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Dezember 2023
  • Frist
    16. Januar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) eine Übersicht (möglichst tabellar…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauer von Stellungnahmefristen [#294703]
Datum
12. Dezember 2023 14:17
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) eine Übersicht (möglichst tabellarisch, möglichst in maschinenlesbarer Form) mit allen Gesetzesentwürfen aus Ihrem Haus aus dem Zeitraum 01.09.2017 bis 17.08.2023, zu denen eine Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 GGO stattfand, jeweils unter Angabe des Zeitpunkts der Öffentlichkeitsbeteiligung (Aufforderung zur Abgabe von Stellungnahmen) nach § 47 GGO, der Frist für die Stellungnahmen, sowie die Seitenzahl der Gesetzesentwürfe. nur sofern sie die Anfrage zu 1) ablehnen sollten, bitte ich alternativ um die Zusendung der unter 2) genannten Unterlagen: 2) zu jedem Gesetzesentwurf aus Ihrem Haus aus dem genannten Zeitraum die Email, mit der die Verbände und Interessenvertreter nach § 47 GGO zur Abgabge von Stellungnahmen eingeladen wurden oder sonstige Unterlagen, aus denen Beginn, Ende oder Dauer der Verbändebeteiligung für die Gesetzesentwürfe entnommen werden können. Mit Blick auf § 9 Abs. 3 IFG beschränkt sich der Antrag nur auf diejenigen Gesetzesvorhaben, für die Informationen zu Beginn und Ende und Dauer der Verbändebeteiligung nach § 47 GGO nicht auf der Homepage des BMFSFJ einsehbar sind. Diesbezüglich weise ich jedoch darauf hin, dass zu manchen Gesetzesentwürfen zwar der Beginn der Stellungnahmefrist, nicht aber deren Ende angegeben ist. Mit Blick auf Ihre Antwort in diesem Antragsverfahren https://fragdenstaat.de/anfrage/stellungnahmefristen-zu-gesetzesentwuerfen-ihre-hauses-10/#nachricht-828462 weise ich außerdem darauf hin, dass für ältere Gesetzesentwürfe schon der entsprechende Zeitstrahl nicht vorhanden und deshalb auch der Beginn der Stellungnahmefrist nicht erkennbar ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294703/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dauer von Stellungnahmefristen“ vom 12.12.2023 (#294703) wurde von…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dauer von Stellungnahmefristen [#294703]
Datum
17. Januar 2024 15:37
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Dauer von Stellungnahmefristen“ vom 12.12.2023 (#294703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>