Dauerhafte Peilstationen der BNetzA

Anfrage an: Bundesnetzagentur

An welchen Orten betreibt die Bundesnetzagentur Peilsender, um Verstöße festzustellen? (z.B. Störung von Mobilfunk)
Welche Reichweite haben die jeweiligen Sender? Ich habe bisher die EFM-Karte auf den Seiten gefunden, allerdings fiel mir auf, dass es in einzelnen Bundesländer keine EFM Stationen gibt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. März 2014
  • Frist
    9. April 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen Orten…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauerhafte Peilstationen der BNetzA [#5892]
Datum
9. März 2014 00:01
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen Orten betreibt die Bundesnetzagentur Peilsender, um Verstöße festzustellen? (z.B. Störung von Mobilfunk) Welche Reichweite haben die jeweiligen Sender? Ich habe bisher die EFM-Karte auf den Seiten gefunden, allerdings fiel mir auf, dass es in einzelnen Bundesländer keine EFM Stationen gibt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Fragen beantworte ich gern wie folgt: Die…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: 20140310 Dauerhafte Peilstationen der BNetzA [#5892]
Datum
31. März 2014 09:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Fragen beantworte ich gern wie folgt: Die Bundesnetzagentur betreibt auf der Basis gesetzlicher Grundlagen (insbesondere des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) und des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)) an diversen Standorten in der Bundesrepublik Funkmessstationen. Die Empfangseinrichtungen ermöglichen die Erfassung frequenztechnischer Parameter von Frequenznutzungen sowie die Richtungsbestimmung bzw. Peilung von Funksignalen. Die Stationen dienen der Überwachung der Frequenzordnung und werden u. a. für allgemeine Frequenzbereichsbeobachtungen, für Belegungsmessungen, für die Störungsbearbeitung und die Schwarzsenderermittlung eingesetzt. Das Messnetz der Bundesnetzagentur besteht aus den besetzten stationären Messstellen an den Standorten Berlin, Itzehoe (Breitenburg-Nordoe), Konstanz und Rheurdt (auslaufend an den Standorten Darmstadt, Leipzig, München). Darüber hinaus bestehen bundesweit ca. 80 weitere fernbedienbare Stationen an Standorten der Bundenetzagentur oder an dritten Standorten. Das stationäre Messnetz der Bundesnetzagentur wird durch mobile Messmöglichkeiten (Messfahrzeuge) ergänzt. Als Anlage füge ich eine Liste der Standorte des Messnetzes (mit Postleitzahl und Ortsbezeichnung) bei. Die vollständigen Anschriften können wir zum Schutz der Stationen nicht veröffentlichen. Ich bitte Sie hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre oben genannte Antwort. Ich interessiere mich privater Natur fü…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: 20140310 Dauerhafte Peilstationen der BNetzA [#5892]
Datum
2. April 2014 11:56
An
Bundesnetzagentur
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich danke für Ihre oben genannte Antwort. Ich interessiere mich privater Natur für die Bauart solcher Anlagen. Können/Dürfen Sie mir dazu Details mitteilen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5892 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>