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Dauerhafte Tierschutzrechtverstöße in Ihren Massentierhaltungsanlagen Ferkelzuchtanlage Alt Tellin und Schweinemastanlage Siedenbollentin - Ihr Monitoring der Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu den dauerhaften Tierschutzverstößen in den Schweinezucht-und Mastanlagen der LFD Holding GmbH in Alt Tellin und Herrn Dirk Andresen in Siedenbollentin und die Abhandlung "über die amtlichen Aufgaben von amtlichen Tierärzt*innen" vom 29.06.2020 von der Landestierschutzbeauftragten Baden Wüttemberg, Frau Dr. Stubenbord ( https://mlr.baden-wuerttemberg.de/filea… ). Kernaussage dieser Abhandlung, übertragbar auf sämtliche Stadien eines Tieres von seiner Geburt bis zu seiner Schlachtung, ist die Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen.

Leider haben Sie selbst ja in Ihrem Regierungsbezirk noch keine Tierschutzbeauftragte. Die dort getroffenen Aussagen gelten jedoch auch für Mecklenburg Vorpommern, da es sich hier ausnahmslos um Bundes- und EU Vorschriften handelt (siehe nur die verlinkte Abhandlung).

Demnach ist die Rolle der Amtstierärzt*innen in den verschiedenen Bereichen gerade der industrialisierten massenmäßigen Tierhaltung zu Erwerbszwecken ganz zentral. Die Amtstierärzt*innen sind verpflichtet, gefahrenpräventiv Tierschutzverstöße abzuwehren. Andernfalls machen Sie sich strafbar und begehen eine Dienstpflichtverletzung.

Bitte erteilen Sie mir Auskunft zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde im Zeitraum 2019 bis dato, die der Kontrolle, dem Monitoring und der Organisation der vorgenannten zentralen Rolle Ihrer Amtstierärzt*innen dienten.

Welche Überwachungsmaßnahmen der Amtsveterinär*innen hat Ihre Behörde konkret hinsichtlich Schweinezucht-und Mastanlagen sowie in Schlachthöfen mit massiven tierschutzrechtlichen Verstößen unternommen?

Welche und wie viele Maßnahmen haben Ihre amtlichen Veterinär*innen gemäß Punkt 3 Ihrer oben genannten Abhandlung im Zeitraum 2019 bis dato ergriffen?

Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Zusammenhang von Ihren bzw. den Ihnen untergeordneten Veterinärämtern gestellt?

Welche Maßnahmen haben Sie seit dem Bekanntwerden der multiplen Tierschutzrechtverstöße in dem oben genannten Betrieb der LFD Holding GmbH und von Herrn Dirk Andresen seit 2019 unternommen?

Sind diese Anlagen inzwischen amtlich stillgelegt?

Sollte diese Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 18 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich a…
An Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Dauerhafte Tierschutzrechtverstöße in Ihren Massentierhaltungsanlagen Ferkelzuchtanlage Alt Tellin und Schweinemastanlage Siedenbollentin - Ihr Monitoring der Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte [#220060]
Datum
9. Mai 2021 00:24
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich auf die aktuelle Berichterstattung zu den dauerhaften Tierschutzverstößen in den Schweinezucht-und Mastanlagen der LFD Holding GmbH in Alt Tellin und Herrn Dirk Andresen in Siedenbollentin und die Abhandlung "über die amtlichen Aufgaben von amtlichen Tierärzt*innen" vom 29.06.2020 von der Landestierschutzbeauftragten Baden Wüttemberg, Frau Dr. Stubenbord ( https://mlr.baden-wuerttemberg.de/filea… ). Kernaussage dieser Abhandlung, übertragbar auf sämtliche Stadien eines Tieres von seiner Geburt bis zu seiner Schlachtung, ist die Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen. Leider haben Sie selbst ja in Ihrem Regierungsbezirk noch keine Tierschutzbeauftragte. Die dort getroffenen Aussagen gelten jedoch auch für Mecklenburg Vorpommern, da es sich hier ausnahmslos um Bundes- und EU Vorschriften handelt (siehe nur die verlinkte Abhandlung). Demnach ist die Rolle der Amtstierärzt*innen in den verschiedenen Bereichen gerade der industrialisierten massenmäßigen Tierhaltung zu Erwerbszwecken ganz zentral. Die Amtstierärzt*innen sind verpflichtet, gefahrenpräventiv Tierschutzverstöße abzuwehren. Andernfalls machen Sie sich strafbar und begehen eine Dienstpflichtverletzung. Bitte erteilen Sie mir Auskunft zu sämtlichen Amtshandlungen Ihrer Behörde im Zeitraum 2019 bis dato, die der Kontrolle, dem Monitoring und der Organisation der vorgenannten zentralen Rolle Ihrer Amtstierärzt*innen dienten. Welche Überwachungsmaßnahmen der Amtsveterinär*innen hat Ihre Behörde konkret hinsichtlich Schweinezucht-und Mastanlagen sowie in Schlachthöfen mit massiven tierschutzrechtlichen Verstößen unternommen? Welche und wie viele Maßnahmen haben Ihre amtlichen Veterinär*innen gemäß Punkt 3 Ihrer oben genannten Abhandlung im Zeitraum 2019 bis dato ergriffen? Wie viele Strafanzeigen wurden in diesem Zusammenhang von Ihren bzw. den Ihnen untergeordneten Veterinärämtern gestellt? Welche Maßnahmen haben Sie seit dem Bekanntwerden der multiplen Tierschutzrechtverstöße in dem oben genannten Betrieb der LFD Holding GmbH und von Herrn Dirk Andresen seit 2019 unternommen? Sind diese Anlagen inzwischen amtlich stillgelegt? Sollte diese Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! [geschwärzt] Anfragenr: 220060 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
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Dauerhafte Tierschutzrechtverstöße in Ihren Massentierhaltungsanlagen Ferkelzuchtanlage Alt Tellin und Schweinemastanlage Siedenbollentin - Ihr Monitoring der Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte [#220060]
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Betreff
Dauerhafte Tierschutzrechtverstöße in Ihren Massentierhaltungsanlagen Ferkelzuchtanlage Alt Tellin und Schweinemastanlage Siedenbollentin - Ihr Monitoring der Garantenpflicht Ihrer Amtstierärzt*innen ohne Tierschutzbeauftragte [#220060]
Datum
9. Mai 2021 00:24
An
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Status
Fax-Versand ist fehlgeschlagen.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
44,7 KB

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Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
2021-06-08 an Frau Antragsteller/in_VI-722-00001-2012/046-006 Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersen…
Von
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt
Betreff
2021-06-08 an Frau Antragsteller/in_VI-722-00001-2012/046-006
Datum
8. Juni 2021 16:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügtes Schreiben übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Mit freundlichen Grüßen