Dauerparken

Anfrage an: Ordnungsamt Aachen

seit ca. 4 Monaten parkt ununterbrochen ein zugelassenes Fahrzeug - Sprinter-Klasse mit Werbung - 3,5 m vor unserem Küchenfenster auf dem Parkstreifen.
Gibt es eine Möglichkeit dies zu unterbinden?
Es stört zunehmend lediglich auf Werbung zu schauen, weiterhin sammeln sich Dreck und Laub um das Fahrzug herum und somit auch auf dem Gehweg vor unserem Haus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 0 Follower:innen
Harald Bordasch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungsamt Aachen Details
Von
Harald Bordasch
Betreff
Dauerparken [#261298]
Datum
19. Oktober 2022 13:42
An
Ordnungsamt Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
seit ca. 4 Monaten parkt ununterbrochen ein zugelassenes Fahrzeug - Sprinter-Klasse mit Werbung - 3,5 m vor unserem Küchenfenster auf dem Parkstreifen. Gibt es eine Möglichkeit dies zu unterbinden? Es stört zunehmend lediglich auf Werbung zu schauen, weiterhin sammeln sich Dreck und Laub um das Fahrzug herum und somit auch auf dem Gehweg vor unserem Haus.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Bordasch Anfragenr: 261298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261298/ Postanschrift Harald Bordasch << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Harald Bordasch
Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eing…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
Antw: Dauerparken [#261298] (Eingangsbestätigung Ihrer Mail)
Datum
19. Oktober 2022 13:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Absenderin/Absender, Ihre Mail ist bei der Funktionsadresse: <<E-Mail-Adresse>> eingegangen und an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in oder eine andere zuständige Stelle weitergeleitet worden. Sie erhalten, soweit erforderlich, von dort weitere Nachricht. Bitte nehmen Sie in der Zwischenzeit von Rückfragen Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Ordnungsamt Aachen
#a1178-22 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 19.10.2022; Eingangsbestätigung Sehr geehrter He…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1178-22 Ihr Auskunftsbegehren gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 19.10.2022; Eingangsbestätigung
Datum
20. Oktober 2022 09:46
Status
Sehr geehrter Herr Bordasch, Ihr o.g. Auskunftsbegehren ist bei der Stadt Aachen eingegangen und wird hier unter dem Aktenzeichen D 1178-22 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Aachen
Sehr geehrter Herr Bordasch, auf Ihre o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach §§ 4, 5 IFG NRW hat jede…
Von
Ordnungsamt Aachen
Betreff
#a1178-22 Ihr Antrag gem. §§ 4, 5 IFG NRW mit Mail vom 19.10.2022 - Dauerparken
Datum
25. Oktober 2022 13:14
Status
Sehr geehrter Herr Bordasch, auf Ihre o.g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach §§ 4, 5 IFG NRW hat jede natürliche Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen amtlichen Informationen, wenn kein gesetzlicher Ablehnungsgrund eingreift. Ihre Anfrage ist jedoch nicht auf vorhandene Informationen mit Bezug zu einem konkreten Verfahren gerichtet, sondern beinhaltet eine Anfrage zur rechtlichen Bewertung eines bestimmten Parkverhaltens und fällt deshalb nicht in den Anwendungsbereich des IFG NRW. Ungeachtet dessen teile ich Ihnen nach Rücksprache mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung mit, dass im Zusammenhang mit dem von Ihnen beschriebene Parken kein Rechtsverstoß zu erkennen ist. Das Fahrzeug ist weder ordnungswidrig geparkt noch abgemeldet. Ordnungsbehördliche Maßnahmen scheiden deshalb aus. Mit freundlichen Grüßen