DB Konzernrichtlinie 123

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

In ihrer Publikation unter [1] verweisen sie unter Punk 4.2 auf die DB Konzernrichtlinie 123, bitte übersenden sie mir diese.

[1] https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/EUB/Untersuchungsberichte/2013/160_Frankfurt_Main_Sued.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juni 2021
  • Frist
    6. Juli 2021
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Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In ihrer Publikat…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
DB Konzernrichtlinie 123 [#221707]
Datum
2. Juni 2021 08:29
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In ihrer Publikation unter [1] verweisen sie unter Punk 4.2 auf die DB Konzernrichtlinie 123, bitte übersenden sie mir diese. [1] https://www.eisenbahn-unfalluntersuchung.de/SharedDocs/Downloads/EUB/Untersuchungsberichte/2013/160_Frankfurt_Main_Sued.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 221707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221707/ Postanschrift Tobias Sachs << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Sachs, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach de…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: DB Konzernrichtlinie 123 [#221707]
Datum
17. Juni 2021 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sachs, vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG hat mich erreicht. Sie werden nach Prüfung in Kürze Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrter Herr Sachs, ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 02.06.2021 mit dem Sie die Aushändigung der DB Ko…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
AW: DB Konzernrichtlinie 123 [#221707]
Datum
28. Juni 2021 08:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Sachs, ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 02.06.2021 mit dem Sie die Aushändigung der DB Konzernrichtlinie 123 begehren. Die genannte Richtlinie ist bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) nicht vorhanden. Im Bedarfsfall würde die Richtlinie bei der entsprechenden Stelle der Deutschen Bahn, hier der DB Kommunikationstechnik GmbH, angefordert. Mit freundlichen Grüßen