DE-Mail

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Akten, die für mich nachvollziehbar machen, warum auf der Impressumseite https://www.bundesnetzagentur.de/cln_112/DE/Service/Impressum/impressum_node.html der Bundesnetzagentur kein eDE-Mail. kein Öffentlicher Schlüssel für eine vertrauliche verschlüsselte Nachrichtenübermittlung an die Bundesnetzagentur verfügbar sind.

= Zum Hintergrund =
Den Medien habe ich entnommen "Die Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollten." https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail

"Der Gesetzgeber verspricht sich von der Einführung der De-Mail eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Verwaltungen wie der Wirtschaft. In weitgehend auf Annahmen beruhenden Beispielrechnungen kommt er auf ein Einsparpotential im zwei- bzw. dreistelligen Millionenbereich allein an Materialkosten, das Porto noch nicht gerechnet." https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail-Gesetz

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Dezember 2020
  • Frist
    2. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die für mich…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-Mail [#207550]
Datum
31. Dezember 2020 14:45
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die für mich nachvollziehbar machen, warum auf der Impressumseite https://www.bundesnetzagentur.de/cln_112/DE/Service/Impressum/impressum_node.html der Bundesnetzagentur kein eDE-Mail. kein Öffentlicher Schlüssel für eine vertrauliche verschlüsselte Nachrichtenübermittlung an die Bundesnetzagentur verfügbar sind. = Zum Hintergrund = Den Medien habe ich entnommen "Die Bundesregierung setzt mit der Einführung von De-Mail die EU-Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht um. Die Richtlinie verlangt, dass öffentliche Stellen bis Ende 2009 elektronische Kommunikation als verbindliches Medium akzeptieren sollten." https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail "Der Gesetzgeber verspricht sich von der Einführung der De-Mail eine erhebliche Entlastung der öffentlichen Verwaltungen wie der Wirtschaft. In weitgehend auf Annahmen beruhenden Beispielrechnungen kommt er auf ein Einsparpotential im zwei- bzw. dreistelligen Millionenbereich allein an Materialkosten, das Porto noch nicht gerechnet." https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail-Gesetz
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207550 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207550/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG zu DE-Mail [#207550] / Mein Geschäftszeichen: Z11 IFG 001/2021 Sehr geehrteAn…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG zu DE-Mail [#207550] / Mein Geschäftszeichen: Z11 IFG 001/2021
Datum
25. Januar 2021 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihre Anfrage nach dem IFG zu DE-Mail [#207550] / Mein Geschäftszeichen: Z11 IFG 001/2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 31.12.2020 hatten Sie die Zusendung von Akten beantragt, aus denen sich ergibt, warum auf der Impressumseite https://www.bundesnetzagentur.de/cln_11… der Bundesnetzagentur kein DE-Mail-Adresse verfügbar ist. Diesen Antrag lehne ich ab. Begründung: Die beantragte Information ist nicht vorhanden. Die Bundesnetzagentur hat keine Akten aus denen sich ergibt, warum im Impressum der Website keine DE-Mail-Adresse angegeben ist. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen