Sehr geehrter Herr
[geschwärzt],
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. November 2024. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen.
Vorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden.
In Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen ganz allgemein Folgendes mitteilen:
Mit dem stetigen Ausbau der EGVP-Infrastruktur stehen als sichere Übermittlungswege die bereits etablierten besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) und für Bürgerinnen und Bürger die besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfächer (eBO) sowie das kostenlose „Mein Justizpostfach“ (MJP) zur Verfügung.
Die Kommunikation zwischen den Postfächern der Justiz, den sogenannten Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächern (EGVP), und den De-Mail-Postfächern erfolgt über einen speziellen Wandlungsdienst, der Nachrichten zwischen den beiden Systemen automatisch umwandelt. Beim Versand einer De-Mail an die Justiz wird diese in ein passendes EGVP-Format gewandelt und sicher zugestellt. Umgekehrt werden Antworten aus dem justizseitigen System in De-Mails umgewandelt und an ein De-Mail-Postfach geschickt. Dieser Wandlungsprozess stellt sicher, dass unterschiedliche technische Standards der beiden Systeme überbrückt werden, ohne dass die Sicherheit oder der Beweiswert der Nachrichten beeinträchtigt wird.
Im Zuge der Diensteinstellung des De-Mail-Anbieters 1 1 zum 30. November 2024 können die De-Mail-Adressen der Justiz nicht weiter verwaltet werden. Da auch der technische Betrieb des Wandlungsdienstes ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umsetzbar wäre, musste dieser ebenfalls eingestellt werden.
Um den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen, wird eine zeitnahe Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in den Verfahrensordnungen angestrebt (siehe hierzu den Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit; Bundestagsdrucksache 20/13082). Denn der Anteil der De-Mail-Nachrichten am gesamten elektronischen Rechtsverkehr ist bundesweit überaus gering. Im Jahr 2023 lag der prozentuale Anteil von De-Mail-Nachrichten im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Gericht eingehenden Nachrichten im EGVP bei lediglich 0,299 Prozent. Hinzu kommen administrative und kostenintensive Auf-wände zum Erhalt der De-Mail als sicherer Übermittlungsweg.
Über den Fortgang des o. g. Gesetzgebungsverfahrens können Sie sich unter folgendem Link informieren:
https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-entwicklung-und-erprobung-eines-online-verfahrens-in-der-zivilgerichtsbarkeit/315283.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ihr Bürgerdialog
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Bundesministerium der Justiz
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Weitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJ finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.bmj.de. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten.