Deaktivierung der beiden Twitter-Accounts @_0rbit und @_0rbiter

Am 4. Januar 2019 um 9:35 hat das Bundesinnenministerium oder eine nachgelagerte Behörde an die Firma Twitter einen "Antrag auf Deaktivierung der beiden Twitter-Accounts @_0rbit und @_0rbiter" gestellt. Ich bitte um eine Kopie dieses Schreibens und der dazugehörigen Dokumente.

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  • Datum
    9. Januar 2019
  • Frist
    12. Februar 2019
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 4. Januar 201…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Deaktivierung der beiden Twitter-Accounts @_0rbit und @_0rbiter [#35685]
Datum
9. Januar 2019 12:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 4. Januar 2019 um 9:35 hat das Bundesinnenministerium oder eine nachgelagerte Behörde an die Firma Twitter einen "Antrag auf Deaktivierung der beiden Twitter-Accounts @_0rbit und @_0rbiter" gestellt. Ich bitte um eine Kopie dieses Schreibens und der dazugehörigen Dokumente.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler Büro Anke Domscheit-Berg, MdB Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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