Debt-for-Nature Swaps

Alle Verträge und Verwaltungsabkommen im Zusammenhang mit Debt-for-Nature Swaps, die mit Partnerländern oder der KfW abgeschlossen wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    6. November 2021
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Louisa Artmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge und…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Louisa Artmann
Betreff
Debt-for-Nature Swaps [#225693]
Datum
28. Juli 2021 08:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge und Verwaltungsabkommen im Zusammenhang mit Debt-for-Nature Swaps, die mit Partnerländern oder der KfW abgeschlossen wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Louisa Artmann Anfragenr: 225693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225693/ Postanschrift Louisa Artmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Louisa Artmann
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrte Frau Artmann, ich bestätige den …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
3. August 2021 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Artmann, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 28.07.2021, eingegangen im BMZ am 28.07.2021. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte die Bearbeitung Ihres Antrags länger als einen Monat in Anspruch nehmen (z.B. weil umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden), werde ich Sie darüber informieren. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/i... eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/106 - hier: Gebührenkonkretisierung Sehr geehrte Frau Artmann, ich nehme Bezug au…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/106 - hier: Gebührenkonkretisierung
Datum
11. August 2021 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Artmann, ich nehme Bezug auf Ihren IFG-Antrag zum Thema Debt-for-Nature Swaps vom 28.07.2021, GZ Z14 O4010 0291/106. Nach einer ersten Prüfung Ihres Antrags teile ich Ihnen mit, dass es sich bei Ihrem Antrag nicht um einen einfachen und somit kostenfreien, sondern um einen gebührenpflichtigen Antrag nach dem IFG handelt. Angesichts des großen Umfangs der zu Ihrem Antrag zu sichtenden Akten wird für die Beantwortung Ihrer Anfrage ein erheblicher Arbeitsaufwand entstehen. Die anfallenden Gebühren schätze ich auf 80 €. Ich weise jedoch vorsorglich darauf hin, dass je nach tatsächlichem Arbeitsaufwand die Gebühren sowohl darüber als auch darunter liegen können. Über die Grundlagen der Kostentragungspflicht habe ich Sie bereits mit der Eingangsbestätigung informiert. Sollten Sie Ihren Antrag trotz der voraussichtlich anfallenden Gebühren aufrechterhalten wollen, erklären Sie sich schriftlich bis zum 18.08.2021 bereit, die bei der weiteren Bearbeitung anfallende Gebühr zu entrichten. Sofern Gründe für eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung nach § 2 IFGGebV vorliegen, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Sollte innerhalb der Frist keine Bestätigung eingehen, wird dies als Rücknahme Ihres Antrags gewertet. Mit freundlichen Grüßen
Louisa Artmann
AW: IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/106 - hier: Gebührenkonkretisierung [#225693] Sehr << Anrede >> v…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Louisa Artmann
Betreff
AW: IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/106 - hier: Gebührenkonkretisierung [#225693]
Datum
16. August 2021 09:28
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Hiermit erkläre ich mich bereit, die rechtmäßig anfallenden Kosten zu übernehmen. Als Grund für eine Gebührenermäßigung möchte ich zudem anbringen, dass ich die Materialien für die Forschung zu meiner Dissertation benötige. Alternativ würde ich jedoch auch anbieten, die Materialien vorort in Ihren Archiven zu sichten, falls dies möglich ist. Mit freundlichen Grüßen Louisa Artmann Anfragenr: 225693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225693/ Postanschrift Louisa Artmann << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Rückfrage Sehr geehrte Frau Artmann, im Nachgang zu meiner Eingan…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Rückfrage
Datum
25. August 2021 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Artmann, im Nachgang zu meiner Eingangsbestätigung vom 03. August 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass aufgrund der Vielzahl der zu sichtenden Akten bereits jetzt absehbar ist, dass Ihr IFG-Antrag nicht innerhalb der gesetzlichen vorgeschriebenen Frist bearbeitet werden kann. Zudem möchte ich Sie bereits jetzt informieren, dass wir Verträge der KfW auf Grund der mangelnden Verfügungsbefugnis gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG nicht herausgeben dürfen. Es steht Ihnen offen, einen entsprechenden IFG-Antrag direkt an die KfW zu richten. Um den Zeit- und Arbeitsaufwand und die damit entstehenden Gebühren möglichst gering zu halten, bitten wir Sie den Zeitraum der Recherche zu Ihrem Informationsbegehren auf die Zeit seit 2007 zu begrenzen. Ältere Akten sind nicht digitalisiert und müssten gegebenenfalls aus dem Bundesarchiv angefordert werden. Zumal ab 2007 ein neues Verfahren zu Debt-for-Nature-Swaps eingeführt wurde. Sollte Ihnen diese Vorgehensweise zusagen, bitte ich um kurzfristige Rückmeldung bis zum 30. August 2021. Bitte geben Sie auch eine Telefonnummer für etwaige weitere Rückfragen an. Mit freundlichen Grüßen
Louisa Artmann
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Rückfrage [#225693] Sehr << Anrede >> gerne könne…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Louisa Artmann
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Rückfrage [#225693]
Datum
26. August 2021 09:35
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne können wir bezüglich der von mir gestellten Informationsanfrage telefonieren. Meine Kontaktdaten erhalten sie anbei. Mit freundlichen Grüßen Louisa Artmann Anfragenr: 225693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225693/ Postanschrift Louisa Artmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben Sehr geehrte Frau Artmann, anhängendes Schreiben vom 6.…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben
Datum
7. September 2021 16:25
Status
Sehr geehrte Frau Artmann, anhängendes Schreiben vom 6. September 2021 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Louisa Artmann
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben [#225693] Sehr << Anrede >> ich überneh…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Louisa Artmann
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben [#225693]
Datum
8. September 2021 14:16
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich übernehme die Kosten soweit sie Ihrer Höhe nach dem IFG entsprechen und bedanke mich bei Ihnen für die vielen Mühen, die mit der Anfrage in Verbindung stehen. Mit freundlichen Grüßen Louisa Artmann Anfragenr: 225693 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225693/
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben [#225693] Sehr geehrte Frau Artmann, mit Bezu…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/106 - hier: Schreiben [#225693]
Datum
22. Oktober 2021 13:27
Status
Sehr geehrte Frau Artmann, mit Bezug auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 28. Juli 2021 muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung noch andauert. Dem BMZ liegen für den von Ihnen begehrten Zeitraum insgesamt 30 D2Natur Swaps vor, wovon 10 den Zeitraum ab 2007 betreffen. Der Umfang der hierfür zu sichtenden Unterlagen sowie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens führen zu einer erheblichen Verzögerung in der Bearbeitung. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auch darüber in Kenntnis setzen, dass sich die Gebühren durch den erhöhten Verwaltungsaufwand erhöhen werden. Nach aktueller Einschätzung erscheint eher eine am oberen Rand des Gebührenrahmens liegende Gebühr wahrscheinlich. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag - Z14 O4010-0291/106 Liebe Frau Artmann, im Dezember haben Sie uns informiert, dass Sie Ihren oben…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag - Z14 O4010-0291/106
Datum
3. Januar 2022 15:14
Status
Liebe Frau Artmann, im Dezember haben Sie uns informiert, dass Sie Ihren oben genannten IFG-Antrag nicht weiter verfolgen wollen, wenn Sie kein Stipendium für Ihre Doktorarbeit erhalten. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie uns bis spätestens zum 7. Januar mitzuteilen, ob Sie ihren IFG-Antrag zum Thema Debt-for-Nature Swaps weiter verfolgen möchten. Sollten wir bis zum 7. Januar keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, werten wir dies als Rücknahme Ihres Antrags. Auch wenn Sie den Antrag zurücknehmen, ist es Ihnen unbenommen jederzeit wieder einen gleichlautenden Antrag zu stellen. Mit freundlichen Grüßen