Defensive Architecture

Alle Schriftwechsel und Dokumente betreffend Entscheidungen zum Einsatz sogenannter “Defensive Architecture”, wie zB Armlehnen an öffentlichen Bänken um Oblachlose abzuhalten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Kara Engelhardt
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Kara Engelhardt (FragDenStaat)
Betreff
Defensive Architecture [#170813]
Datum
22. November 2019 01:47
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Schriftwechsel und Dokumente betreffend Entscheidungen zum Einsatz sogenannter “Defensive Architecture”, wie zB Armlehnen an öffentlichen Bänken um Oblachlose abzuhalten
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170813 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170813 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kara Engelhardt (FragDenStaat)

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Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihren Antrag vom 22.11.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Sen…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Defensive Architecture [#170813]
Datum
25. November 2019 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf Ihren Antrag vom 22.11.2019 möchte ich Ihnen mitteilen, dass in der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hierzu keine Akten geführt werden. Mit freundlichen Grüßen