Definition der an Corona verstorbenen Personen

Bitte die exakte Definition wann ein verstorbener als Corona Toter gezählt wird.

In unserem Nachbarland gibt es zB. folgende Definition: Zitat: "Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist."
Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html

Wie sieht die Definition in Deutschland aus?
Bitte mit Quellenangabe, danke.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    13. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte die e…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Definition der an Corona verstorbenen Personen [#195080]
Datum
13. August 2020 11:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte die exakte Definition wann ein verstorbener als Corona Toter gezählt wird. In unserem Nachbarland gibt es zB. folgende Definition: Zitat: "Jede verstorbene Person, die zuvor COVID-positiv getestet wurde, wird in der Statistik als „COVID-Tote/r“ geführt, unabhängig davon, ob sie direkt an den Folgen der Viruserkrankung selbst oder „mit dem Virus“ (an einer potentiell anderen Todesursache) verstorben ist." Quelle: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Neuartiges-Coronavirus-(2019-nCov).html Wie sieht die Definition in Deutschland aus? Bitte mit Quellenangabe, danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195080/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Cornelia Reppert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Reppert - Definition der an Corona verstorbenen Personen [#195080]
Datum
14. August 2020 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des BMG in besonderem Maße. Ich bitte daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände voraussichtlich nicht sofort beantwortet werden kann und möchte Sie um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition der an Corona verstorbenen Pe…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: Reppert - Definition der an Corona verstorbenen Personen [#195080]
Datum
15. September 2020 06:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition der an Corona verstorbenen Personen“ vom 13.08.2020 (#195080) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 195080 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195080/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, Wie Ihnen bereits mit Email vom 14.08.2020 zu Ihrer Anfrage vom 13.08.2020 mitgeteilt …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Reppert - Definition der an Corona verstorbenen Personen [#195080]
Datum
17. September 2020 07:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, Wie Ihnen bereits mit Email vom 14.08.2020 zu Ihrer Anfrage vom 13.08.2020 mitgeteilt worden ist, sind die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) nicht einschlägig und die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes nicht eröffnet worden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtete. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die vorwiegend mit der Bewältigung der COVID-19 Pandemie betraut sind, auch zur Beantwortung der dazu eingehenden Fragen herangezogen werden müssen, kommt es nach wie vor zu einer Verzögerung in der Bearbeitung der Anfragen. Das Aufkommen der Anfragen zur Pandemie sind weiterhin sehr hoch und fast ausschließlich sehr umfangreich. Ich bitte Sie daher um Verständnis für die lange Bearbeitungszeit und noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen