Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO
Vermerke, Arbeitspapiere, Gutachten, Stellungnahmen oder vergleichbare Informationen zur Frage wann eine Drittlandsübermittlung nach den Art. 44 ff. DSGVO vorliegt.
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Datum4. August 2021
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7. September 2021
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- << Anfragesteller:in >>
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- Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO [#226155]
- Datum
- 4. August 2021 12:23
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO [#226155]
- Datum
- 4. August 2021 14:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO [#226155]
- Datum
- 7. September 2021 06:56
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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- Datum
- 7. September 2021 07:09
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO [#226155]
- Datum
- 7. September 2021 16:40
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Definition einer Drittlandsübermittlung nach Art. 44 ff. DSGVO [#226155]
- Datum
- 20. September 2021 10:46
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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