Definition Einwirkungsbereich und Bewertungsabstande

Anfrage an: Eisenbahn-Bundesamt

wie ist die Auslegung des Einwirkungsbereich und des Bewertungsabstandes definiert?
Bei der Hochspannungsleitung vom Leiterseil?
Beim Unterwerk und anderen elektrotechnischen Einrichtungen von der Schaltanlage, dem Zaun oder dem Flächenschwerpunkt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
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Linus Kasch
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie ist die Ausl…
An Eisenbahn-Bundesamt Details
Von
Linus Kasch
Betreff
Definition Einwirkungsbereich und Bewertungsabstande [#19940]
Datum
17. Januar 2017 15:45
An
Eisenbahn-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie ist die Auslegung des Einwirkungsbereich und des Bewertungsabstandes definiert? Bei der Hochspannungsleitung vom Leiterseil? Beim Unterwerk und anderen elektrotechnischen Einrichtungen von der Schaltanlage, dem Zaun oder dem Flächenschwerpunkt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Linus Kasch <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Linus Kasch

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Eisenbahn-Bundesamt
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage 'Definition Einwirkungsbereich und Bewertungsabstande'…
Von
Eisenbahn-Bundesamt
Betreff
Ihre IFG- Anfrage 'Definition Einwirkungsbereich und Bewertungsabstande' [#19940]
Datum
24. Juli 2017 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, zu Ihrer Anfrage 'Definition Einwirkungsbereich und Bewertungsabstande' kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Die Definition des Einwirkungsbereiches und der Bewertungsabstände für bisherige Verfahren sind gemäß dem Hinweis zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder mit Beschluss der 54. Amtschefkonferenz in der Fassung des Beschlusses der 128. Sitzung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz am 17. und 18. September 2014 in Landshut - Unterwerke nach Absatz II.1.5 und Leitungen nach Absatz III.2 behandelt worden. Für die bisherigen erteilten Inbetriebnahmegenehmigungen war eine Betrachtung der 26. BImSchVVwV vom 26. Februar 2016 noch nicht notwendig. Mit freundlichen Grüßen