Definition Fernverkehr und Nahverkehr im Bezug auf den Bahnverkehr
Aufgrund der Corona-Vorgaben bezüglich der unterschiedlichen Maskenpflicht ab dem 03.04.2022
in Fern- und Nahverkehrszügen bitte ich um eine verbindliche Definition,
was unter "Nahverkehr" im Schienenverkehr zu verstehen ist, da diese zur Befolgung der neuen Corona-Verordnungen essentiell ist.
Die Bundesländer Brandenburg, Bayern, Niedersachsen und Sachsen halten an einer FFP-2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr fest, ab dem 03.04.2022.
Im öffentlichen Fernverkehr (Regelung durch Bund) reicht jedoch eine medizinische Maske ("OP-Maske") aus.
In allen vorgenannten Bundesländern gibt es einzelne Züge oder ganze Linien,
die durch die DB Fernverkehr AG als Inter City betrieben werden,
jedoch analog zu dem Status eines InterCitys als Regionalzug verkehren oder wenigstens Nahverkehrsfahrscheine anerkennen.
Beispiele (für jedes vorgenannte Bundesland):
Linie Bremen - Norddeich Mole, die gleichzeitig als RE und IC verkehrt.
IC (aus Norddeich) von Potsdam bis Cottbus ---> ÖPNV-Fahrscheine anerkannt.
Fernzüge Riesa- Dresden --->Nahverkehrsfahrkarten anerkannt.
IC Freilassing - Berchtesgarden verkehrt von/bis Hamburg als IC, von/ab Freilassing als Regional Express.
Der "Ex" von der Länderbahn ist ein Tschechisches Zugprodukt des FERNVERKEHRS und verkehrt von Prag über Furth im Wald und Schwandorf nach München.
Ab Schwandorf wird ein weiterer Nahverkehrszug ("ALX") von Hof angekuppelt.
Zählt dieser Zug nun ab Schwandorf bis München als Nah- oder Fernverkehrszug?
Neben diesen extremen Beispielen gibt es auch noch viele Nahverkehrslinien,
die generell sehr lange Wegstrecken zurücklegen und hierbei durch mehrere Bundesländer verkehren. (z.B. Wismar- Schwerin- Ludwigslust- Berlin- Cottbus)
Diese Züge verkehren als >Regionalzug<, somit als Nahverkehrsprodukt, haben aber eine höhere Distanz zwischen Start- und Zielortes zurückzulegen, als so mancher >Fernverkehrszug< (z.B. ICE Frankfurt nach Köln oder Frankfurt nach Stuttgart).
Aufgrund des Zugproduktes oder die Anerkennung von Nahverkehrsfahrscheinen ist es bei allen vorgenannten Zügen nicht zu erkennen, ob es sich jeweils um einen Fern- oder Nahverkehrszug handelt. Für beide "Thesen" gibt es Pro und Contra-Argumente.
Eine Auslegung zwischen Fern- und Nahverkehr erscheint mir in vorgenannten Beispielen deswegen sehr willkürlich und argumentativ gegensätzlich auslegungsfähig.
Deswegen möchte ich Sie bitten eine verbindliche Definition vorzulegen,
wann ein Zug als >Nahverkehr< anzusehen ist, der über die Länderregelungen gedeckt ist, und ab welchen Kriterien ein Zug als Fernverkehr gilt, der durch das Infektionsschutzgesetz abgedeckt ist.
Vielen Dank und beste Grüße
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum3. April 2022
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6. Mai 2022
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