Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
Welche Definition von "Großveranstaltung" legt die für die Genehmigung von Bootspartys zuständige Behörde zugrunde? Ab welcher Teilnehmerzahl gilt eine Veranstaltung als "Großveranstaltung"?
Können Veranstaltungen auf Booten, gemeint sind hier die für Passau typischen "Bootspartys", abgehalten werden und unter welchen Auflagen/Bedingungen?
Sind Bootspartys bis 31. August 2020 generell untersagt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Müller
Anfragenr: 184810
Antwort an:
<<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/184810
genau die Frage hatte ich mir auch schon gestellt. weil ich im Juli eine Darts-Veranstaltung besuchen will.
Problem: Söder hat in seiner Erklärung gesagt, dass Großveranstaltungen und Veranstaltungen überhaupt (!) bis 31. August untersagt sind. Wahrscheinlich, weil ihm mitten in seinem Aktionismus plötzlich aufgefallen ist, dass er selbst nicht definieren kann, was als Großveranstaltung gelten soll. Deswegen wohl auch die nichtssagende Antwort.
Schönen Gruß aus Kirchdorf und dran bleiben.