Definition Großveranstaltung im Sinne der Verordnungen im Zusammenhang mit Corona

Welche Definition von "Großveranstaltung" legt die für die Genehmigung von Bootspartys zuständige Behörde zugrunde? Ab welcher Teilnehmerzahl gilt eine Veranstaltung als "Großveranstaltung"?
Können Veranstaltungen auf Booten, gemeint sind hier die für Passau typischen "Bootspartys", abgehalten werden und unter welchen Auflagen/Bedingungen?
Sind Bootspartys bis 31. August 2020 generell untersagt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 6 Follower:innen
Markus Müller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche De…
An Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia Details
Von
Markus Müller
Betreff
Definition Großveranstaltung im Sinne der Verordnungen im Zusammenhang mit Corona [#184810]
Datum
17. April 2020 17:35
An
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Definition von "Großveranstaltung" legt die für die Genehmigung von Bootspartys zuständige Behörde zugrunde? Ab welcher Teilnehmerzahl gilt eine Veranstaltung als "Großveranstaltung"? Können Veranstaltungen auf Booten, gemeint sind hier die für Passau typischen "Bootspartys", abgehalten werden und unter welchen Auflagen/Bedingungen? Sind Bootspartys bis 31. August 2020 generell untersagt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Müller Anfragenr: 184810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184810
Mit freundlichen Grüßen Markus Müller
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Sehr geehrter Her Müller, Zur Anfrage der Definition des Begriffs der Großveranstaltung hat das Bayerische Staats…
Von
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Betreff
WG: Definition Großveranstaltung im Sinne der Verordnungen im Zusammenhang mit Corona [#184810]
Datum
23. April 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Her Müller, Zur Anfrage der Definition des Begriffs der Großveranstaltung hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege folgendes mitgeteilt: "Die Ankündigung, dass „Großveranstaltungen“ bis 31. August 2020 nicht stattfinden können, beruht auf politischen Abstimmungen zwischen dem Bund und den Ländern und ist als politische Einschätzung und Absichtserklärung zu verstehen. Eine rechtliche Regelung dazu für den Freistaat Bayern besteht bisher nicht und wird erst zu gegebener Zeit erfolgen. Daher können wir uns derzeit nicht zu Details äußern. Nach den derzeit geltenden Regelungen in Bayern sind alle Veranstaltungen zunächst bis 3. Mai 2020 untersagt. Die Notwendigkeit aller infektionsschutz-rechtlichen Maßnahmen wird regelmäßig überprüft." Mit freundlichen Grüßen
Markus Müller
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Würden …
An Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia Details
Von
Markus Müller
Betreff
AW: WG: Definition Großveranstaltung im Sinne der Verordnungen im Zusammenhang mit Corona [#184810]
Datum
30. April 2020 09:56
An
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Rückmeldung. Würden Sie uns hier auf dem Laufenden halten, sobald es konkrete Aussagen hierzu gibt? Trifft es zu, wie von Reinhard Bertlein im Kommentar geschrieben, dass Herr Söder ALLE Veranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt hat? Vielen Dank im Voraus! Mit freundlichen Grüßen Markus Müller Anfragenr: 184810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184810

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Sehr geehrter Herr Müller, eine Information von Bürgern zu den jeweils geltenden rechtlichen Änderungen erfolgt n…
Von
Stadt Passau - Ordnungsamt, Dienstleistungszentrum Passavia
Betreff
AW: WG: Definition Großveranstaltung im Sinne der Verordnungen im Zusammenhang mit Corona [#184810]
Datum
6. Mai 2020 17:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, eine Information von Bürgern zu den jeweils geltenden rechtlichen Änderungen erfolgt nur im Einzelfall auf Anfrage. Soweit Sie die laufende Entwicklung verfolgen wollen, empfehle ich Ihnen die Internetseite des Bayerischen Staatministeriums für Gesundheit und Pflege. Bei der unten angegebenen Aussage des Bayerischen Ministerpräsidenten, Herrn Söder, handelt es sich um eine politische Absichtserklärung, zu der wir als Verwaltung keine Stellungnahme abgeben. Mit freundlichen Grüßen