Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht-zur Umsetzung der DSGVO

die Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht- diesbezügliche Anwendungshinweise, Absprachen , Regularien- zur Umsetzung der DSGVO

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
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Betreff
Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht-zur Umsetzung der DSGVO [#32343]
Datum
26. Juli 2018 12:52
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort Nachricht wurde nicht gesendet
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht- diesbezügliche Anwendungshinweise, Absprachen , Regularien- zur Umsetzung der DSGVO
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition "Kleine Auftaktverstöße" …
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Betreff
AW: Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht-zur Umsetzung der DSGVO [#32343]
Datum
28. August 2018 15:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Definition "Kleine Auftaktverstöße" [ ...wo oft Unwissen vorherrschte, werden wir nicht sanktionieren...] bei der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht-zur Umsetzung der DSGVO“ vom 26.07.2018 (#32343) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>